Richtig gut versichert: Die Auslandsreise-Krankenversicherung

Pressemitteilung vom
Ein wichtiger Schutz
Eine Frau sitz auf dem Sofa mit einem gebrochenem Bein und hat eine Wanderkarte in der Hand.
  • Bei jeder Auslandsreise ist der Abschluss einer Auslandreise-Krankenversicherung dringend zu empfehlen.
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall insbesondere die Kosten für den Krankenrücktransport nach Deutschland.
  • Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was beim Abschluss einer Reise-Krankenversicherung zu beachten ist.
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Zum Start der Reisesaison ist es sinnvoll, sich auch über Reiseversicherungen Gedanken zu machen. Wer den Urlaub im Ausland verbringen möchte, sollte sich unbedingt für den Krankheitsfall versichern, so der Rat der Verbraucherzentrale. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung schützt vor potenziell hohen Kosten für medizinische Behandlungen oder für den Rücktransport in die Heimat im Ernstfall. So können Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen!
Zwar gilt die elektronische Gesundheitskarte auch als europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), sodass Behandlungskosten in der EU und bestimmten Nachbarländern erstattet werden. Allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen nicht immer sämtliche Krankheitskosten, die in einem europäischen Reiseland anfallen. Im Regelfall erstatten sie diejenigen Behandlungskosten, die auch das Gesundheitssystem des Gastlandes bezahlt. Behandlungskosten und Kosten für Krankenhausaufenthalte, die außerhalb der Europäischen Union und angrenzenden Partnerländern anfallen, übernehmen die deutschen Krankenkassen nicht. Auch übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport nach Deutschland. Privat Krankenversicherte sollten vorsichtshalber eine Reiseversicherung in den Koffer packen, um sich im Notfall den Rücktransport zu sichern oder - gehört dieser zum Leistungsumfang des privaten Vertrags - dann gegebenenfalls seine Selbstbeteiligung zu schonen.

„Die Versicherungssysteme der einzelnen Länder sind sehr unterschiedlich. In manchen Fällen übernehmen Krankenversicherungen Leistungen im Ausland nicht im selben Umfang wie in Deutschland oder es muss ein erheblicher Eigenanteil für die Behandlung bezahlt werden“, so Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. „Auch nicht jede Arztpraxis im Reiseland akzeptiert die elektronische Gesundheitskarte. In diesem Fall müssen Kranke für die Behandlung in Vorleistung treten.“

Tipps der Verbraucherzentrale:

  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung sollte die “medizinisch sinnvolle“, und nicht nur eine “notwendige“ Rückführung abdecken.
  • Ausländische privatärztliche Rechnungen sollten im vollen Umfang erstattet werden.
  • Außergewöhnlicher Umstände wie Pandemien oder kriegsähnliche Ereignisse sollten in den Versicherungsbedingungen nicht generell ausgeschlossen sein.
  • Privat versicherte Reisende sollten vor Beginn der Reise prüfen, ob ihr Versicherungsschutz eine weltweite Deckung beinhaltet.
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung sollte grundsätzlich für alle Reisen eines Jahres gelten und nicht nur für einzelne Reisen abgeschlossen werden. Für längere Auslandsaufenthalte gibt es spezielle Tarife. Policen für Einzelpersonen sind schon ab 15 Euro zu haben. 

Fragen rund um Reiseversicherungen beantworten die Versicherungsberater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter (06131) 28 48 122.

Informationen rund um Reiseversicherungen bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite.

VZ-RLP

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