Richtig gut versichert: Haftpflichtversicherung für Hunde

Pressemitteilung vom
Tipps der Verbraucherzentrale
Ein Hund an der Leine.
  • Hundehalter:innen sollten eine Hundehaftpflichtversicherung haben. Ansonsten müssen sie für alle Schäden, die der Vierbeiner verursacht, selbst aufkommen.
  • Unerwartete Aktionen des Vierbeiners können schnell immense Schäden verursachen, die durch diese Versicherungspolice abgefedert werden können.
  • Die Verbraucherzentrale gibt Tipps für einen guten Versicherungsschutz.
Off

In jedem fünften Haushalt in Deutschland lebt ein Hund. Wenn der Weggefährte jedoch plötzlich ausreißt und einen Unfall verursacht, kann es schnell teuer werden. „Der macht nichts“, diesen Ausruf kennt bestimmt jeder. Trotzdem können unerwartete Aktionen unangenehme finanzielle Folgen haben.

„Verursacht ein Hund Schäden, haftet der Besitzer. Deshalb ist eine spezielle Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss“, informiert Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Anders als bei Katzen, Kaninchen oder anderen Kleintieren greift die normale Privathaftpflichtversicherung hier nicht.“

Umfang und Preis variieren von Versicherer zu Versicherer. Gleiches gilt für die Ausschlüsse. Einige Versicherer klammern bestimmte Kampfhunderassen aus oder machen die Höhe des Versicherungsbeitrages von der Hunderasse abhängig. „Wichtig ist es daher, immer einen genauen Blick in den konkreten Vertrag und die darin enthaltenen Versicherungsbedingungen zu werfen“, so Follmann.

Die Verbraucherzentrale rät beim Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung auf folgende Punkte zu achten:

  • Die Versicherungssumme sollte pauschal mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden umfassen.
  • Der Versicherungsschutz sollte auch dann greifen, wenn Halter unwissentlich gegen Pflichten wie Maulkorb- oder Leinenpflicht verstoßen.
  • Auch Schäden, die entstehen, wenn andere Personen auf den Hund aufpassen, sollten versichert sein.
  • Wichtig für Reisende: Der Versicherungsschutz sollte während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes für mindestens drei Jahre in der Europäischen Union und mindestens ein Jahr weltweit bestehen.
  • In einer Mietwohnung oder anderen privat gemieteten Räumen sollten Schäden bis zu einer Höhe von 500.000 Euro abgedeckt sein.
  • Wichtig ist zudem, dass Schäden durch gewollte oder ungewollte Deckakte des eigenen Tieres mitversichert sind.
  • Auch Hundewelpen sollten mindestens sechs Monate mitversichert sein, wenn sie noch mit im Haushalt leben.


Ein Versicherungsschutz für Hunde ist nicht teuer und bereits für 50 Euro im Jahr zu haben. Einen aktuellen Vergleichstest bietet die Stiftung Warentest unter http://www.test.de (Link verlässt die Seite der VZ).

Fragen rund um Hundehalterhaftpflichtversicherungen beantworten die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.