Richtig gut versichert: Rechtsschutzversicherung

Pressemitteilung vom
Rechtsschutzversicherung – sinnvoll oder überflüssig?
  • Rechtsstreitigkeiten kosten schnell viel Geld. Eine Rechtsschutzversicherung kann dabei unterstützen, Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen.
  • Aber: Die Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht jeden Rechtsstreit. Oft gibt es Ausschlüsse.
  • Ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist, sollte gründlich geprüft werden. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps.
Off

Eine Rechtsschutzversicherung kann den Zugang zum Recht erleichtern und manch einen Prozess finanziell erst möglich machen. Die Assekuranz übernimmt Kosten für Rechtsstreitigkeiten bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme. Aber: Einige wichtige Risiken versichern die Anbieter nicht oder nur unzureichend, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist, sollte deshalb genau geprüft werden.

Meist gibt es beim Abschluss einer Police eine Wartefrist von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Für Rechtsstreitigkeiten, die bereits in Gange oder absehbar sind, greift der Versicherungsschutz in dieser Wartezeit nicht. Auch die Ursache für einen Rechtsstreit darf grundsätzlich erst nach Ablauf der Wartefrist auftreten.

Von einem Rundumschutz rät die Verbraucherzentrale ab, denn er bietet bei teuren Streitigkeiten wie dem Kauf von Grundstücken oder im Erb- und Familienrecht meist keinen umfassenden Schutz. Mit einzelnen Rechtsschutzpaketen wie "Privat", "Beruf", "Verkehr" sowie "Eigentum und Miete" lässt sich der Versicherungsschutz bedarfsgerecht und oft preisgünstiger zusammenstellen.

„Der Privat- und Vertragsrechtsschutz umfasst beispielsweise Streitigkeiten um Handwerkerverträge oder Versicherungsverträge, der Berufsrechtsschutz hilft bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. „Verkehrsrechtsschutz kann sinnvoll sein, wenn man beispielsweise beruflich viel fahren muss und dringend auf den Führerschein angewiesen ist.“

Die Verbraucherzentrale rät vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung folgende Punkte zu bedenken:

  • Die Versicherungssumme sollte pauschal mindestens 300.000 Euro für Gerichts und Anwaltskosten betragen.
  • Rechtsrat bei arbeitsrechtlichen Fragen bieten im Konfliktfall auch Gewerkschaften und Berufsverbände an. Für Mieter und Vermieter sind die örtlichen Mieterschutz- oder Grundbesitzervereine eine gute Alternative.
  • Wer einen Selbstbehalt für den Versicherungsfall vereinbart, kann sich günstiger versichern.


Vorsicht: Wer viele Rechtsstreitigkeiten innerhalb kurzer Zeit bei seiner Rechtsschutzversicherung anmeldet, läuft Gefahr, eine Kündigung zu erhalten. Die Preise variieren von Versicherer zu Versicherer. Einen aktuellen Vergleichstest bietet die Stiftung Warentest unter http://www.test.de (Link verlässt die Seite der VZ).

Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung beantworten die Versicherungsexpert:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.

Informationen zum Nachlesen bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert von:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.