- Eine Risikolebensversicherung ist wichtig, um im Todesfall die Hinterbliebenen oder einen Kredit abzusichern.
- Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind abhängig vom Eintrittsalter, der Laufzeit des Vertrags, der Versicherungssumme und dem Versicherer.
- Besonders bei einer laufenden Immobilienfinanzierung ist sie ein wichtiger Baustein, um finanzielle Risiken abzusichern.
Eine Risikolebensversicherung soll Menschen vor großer finanzieller Not bewahren. Sie ist relativ günstig zu haben. „Für junge Familien mit kleinen Kindern kann sie sinnvoll sein, wenn ein Partner mit seinem Einkommen überwiegend für den Lebensunterhalt sorgt, während der andere sich um Nachwuchs und Haushalt kümmert“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Muss zudem eine Immobilie finanziert werden, ist eine Risikoversicherung meist unverzichtbar, denn beim Tod des Hauptverdienenden kann eine Familie die finanzielle Belastung oft nicht mehr stemmen.“
Die Verbraucherzentrale gibt wichtige Tipps zum Abschluss einer Risikolebensversicherung:
Die Höhe der Versicherungssumme ist höchst individuell. Entscheidend ist die Größe der Versorgungslücke, die der Tod des Partners hinterlässt und möglicherwiese für viele Jahre überbrückt werden muss. Als Faustformel gilt: Die Versicherungssumme sollte circa das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens der zu versichernden Person betragen.
Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, sollte Gesundheitsfragen im Antrag gewissenhaft beantworten. Bei erheblichen Vorerkrankungen droht eine Ablehnung durch die Versicherungsgesellschaft und ein Eintrag in das Hinweis- und Informationssystem („HIS“) der deutschen Versicherungswirtschaft. Im schlimmsten Fall bekommt man bei keiner anderen Gesellschaft einen Versicherungsvertrag. Um das zu vermeiden kann eine anonyme Voranfrage über einen behördlich zugelassenen Versicherungsberater oder einen Versicherungsmakler durchgeführt werden.
Eine fallende Versicherungssumme ist nicht zu empfehlen, denn der Finanzbedarf kann im Laufe der Jahre durchaus schwanken.
Für Paare kann es sinnvoll sein, sich „über Kreuz“ abzusichern. Soll beispielsweise das Todesfallrisiko der Ehefrau versichert werden, müsste der Ehemann als Versicherungsnehmer eine Risikolebensversicherung für seine Ehefrau als versicherte Person abschließen. Dies hat den Vorteil, dass auf die Versicherungsleistung keine Erbschaftssteuer anfällt.
Die Verbraucherzentrale rät von Kombiprodukten mit kapitalbildenden Lebensversicherungen ab und empfiehlt besser eine selbstständige Risikolebensversicherung abzuschließen. Muss man auf das angesparte Kapital zurückgreifen, verliert man mit der Kündigung auch den Versicherungsschutz.
Viele Kreditinstitute und Bausparkassen verpflichten bei der Darlehensvergabe zum Abschluss einer Risikolebensversicherung, um den Kredit abzusichern. Das ist legitim, doch sollten sich Darlehensnehmer:innen nicht vorschreiben lassen, bei welchem Anbieter sie den Risikoschutz abschließen.
Auch die von den Banken beworbenen Restschuldversicherungen sind keine echte Alternative. Sie sind in der Regel teurer und die Bedingungen lückenhaft.
VZ-RLP
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