Richtig gut versichert: Wildunfälle – was zahlt die Versicherung?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale informiert
  • In der dunklen Jahreszeit sind Autounfälle mit Wildtieren besonders häufig.
  • Mögliche Schäden am Fahrzeug trägt die Kaskoversicherung.
  • Der Unfall sollte unverzüglich der Polizei oder dem zuständigen Förster gemeldet werden.
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Alle Jahre wieder häufen sich im Herbst Autounfälle mit Rehen und Wildschweinen. Dann stellt sich die Frage, welche Versicherung kommt für den Schaden auf und was ist bei einem Unfall zu beachten. „Den umfassendsten Schutz gegen Tierunfälle aller Art bietet die Vollkaskoversicherung“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Sie übernimmt bei allen Unfällen den Schaden am eigenen Auto, auch wenn der Unfall selbst verschuldet ist oder das Tier spurlos verschwindet.“ Die Teilkaskoversicherung kommt in der Regel für den Schaden bei einem Zusammenprall mit Haarwild wie Hirschen, Rehen oder Wildschweinen auf und je nach Tarif auch mit anderen Tieren. Schäden, die durch ein Ausweichmanöver am eigenen Fahrzeug verursacht werden, übernimmt ebenfalls die Teilkaskoversicherung. „Das Ausweichen muss jedoch verhältnismäßig sein“, so Wolf. „Wer kleinen Tieren wie Hasen oder Mardern ausweicht und dabei einen Unfall verursacht, hat oft schlechte Karten und bleibt möglicherweise auf den Kosten sitzen.“   

Werden bei einem Wildunfall andere Verkehrsteilnehmer geschädigt, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden auf.

Für den Fall eines Wildunfalles gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps:

  • Die Unfallstelle sollte schnell mit einem Warndreieck gesichert werden.
    Vorher gilt es unbedingt, eine Warnweste anzulegen.
  • Der zuständige Förster, Jagdpächter oder die Polizei sollte umgehend informiert werden.
  • Es ist ratsam, Fotos vom Unfallort und dem beschädigten Fahrzeug zu machen.
    Auch wenn das Tier noch fliehen konnte, sollte der Jäger oder Förster informiert werden.


Möglicherweise ist das Tier verletzt.

  • Der Unfall sollte unverzüglich der Versicherung gemeldet werden.
  • Für die Schadensregulierung wird eine Wildunfallbescheinigung benötigt. Diese stellt die Polizei, der Förster oder Jagdpächter aus.
  • Wegen möglicher Infektionsgefahren sollte das verletzte oder getötete Tier nicht angefasst werden. Die Beseitigung übernimmt der Förster oder Jagdpächter.


Fragen rund um den Versicherungsschutz bei Wildunfällen beantwortet das Versicherungsteam der Verbraucherzentrale unter (06131) 28 48 122 montags von 10 – 13 Uhr und mittwochs von 14 - 17 Uhr.

Informationen rund um die Kfz-Versicherung bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/kfzversicherung-pflicht-fuer-alle-halter-von-kraftfahrzeugen-13890

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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