Schäden durch Hochwasser und Starkregen häufig nicht versicherbar

Pressemitteilung vom
Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Sehr viele Versicherer verweigern sich noch immer
Schäden bei Hochwasser und Starkregen sind oft nicht versichert

Schäden bei Hochwasser und Starkregen sind oft nicht versichert.

  • Nach wie vor bieten nur wenige Versicherer Hausbesitzern automatisch eine Absicherung gegen Elementarschäden an, so das Ergebnis einer Erhebung der Verbraucherzentrale.
  • Rund ein Drittel der angeschriebenen Versicherer hat an der Umfrage der Verbraucherzentrale nicht teilgenommen.
  • Die Verbraucherzentrale fordert nach wie vor, eine Pflichtversicherung auf den Weg zu bringen.
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Nur sechs von 53 angeschriebenen Versicherern bieten in Risikogebieten von sich aus eine Versicherung gegen Schäden durch Hochwasser und Starkregen ohne Selbstbeteiligung an. Das ist das ernüchternde Ergebnis einer Umfrage der Verbraucherzentale Rheinland-Pfalz zur Elementarschadensklausel in der Wohngebäudeversicherung. Mit ihrer Umfrage wollten die Verbraucherschützer im Herbst 2020 überprüfen, ob es für Besitzer von Wohnhäusern einfacher geworden ist, sich gegen Elementargewalten zu versichern.

Die Verbraucherzentrale hat 53 Versicherer angeschrieben, die in Rheinland-Pfalz Gebäudeversicherungen anbieten. Die Frage war, ob die Assekuranzen in ihren Verträgen automatisch auch den Schutz für Schäden durch Starkregen und Hochwasser anbieten. Durch dieses Opt-Out-Verfahren erhalten Kunden einen Rundum-Schutz für ihr Haus. Zu diesem Vorgehen raten sowohl Verbraucherschützer als auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer auf diesen Schutz verzichten möchte, muss sich aktiv dagegen entscheiden und die entsprechende Klausel im Vertrag streichen.

„Das Ergebnis unserer Umfrage ist enttäuschend“, so Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale. „18 der befragten 53 Gesellschaften haben gar nicht oder unverständlich geantwortet oder eine Antwort ausdrücklich verweigert.“ Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass diese Gesellschaften kein Interesse daran haben, ihren Kundinnen und Kunden Schutz bei Elementarschäden zu gewähren. „Dabei behauptet der GDV immer wieder, mehr als 99 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland seien problemlos versicherbar,“ so Wortberg.

Doch selbst in Gebieten, die bisher von Hochwasser und Starkregen verschont wurden, bieten nur 7 von 53 Anbietern das Opt-Out-Verfahren ohne Selbstbehalt an. 10 weitere Gesellschaften sind zumindest bereit, Verträge mit Opt-Out-Option mit einem Selbstbehalt anzubieten. Die Verbraucherzentrale hat bereits in einer früheren Untersuchung im Jahr 2017 festgestellt, dass ein solcher Selbstbehalt - je nach Lage des Gebäudes - bis zu 10.000 Euro betragen kann. Ein Betrag, der für viele kaum erschwinglich ist.

„Die Versicherungssituation im Bereich Starkregen und Hochwasser hat sich in unseren Augen überhaupt nicht verbessert“, kritisiert Wortberg, „und das, obwohl alle Seiten immer wieder übereinstimmend feststellen, dass die Schäden insbesondere durch Starkregen permanent steigen. Das System mit bezahlbaren Prämien für alle Hausbesitzer kann nur dann funktionieren, wenn es eine Pflichtversicherung gibt und die Kosten dadurch solidarisch verteilt werden.“

Die Vielzahl der Schäden nach einem plötzlichen Starkregen in bis dahin nicht betroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz, wie zum Beispiel Linz am Rhein, dem Donnersbergkreis oder Trier-Land, ist ein weiteres gewichtiges Argument für eine Pflichtversicherung. Die Verbraucherzentrale fordert die Verantwortlichen aus Politik und Versicherungswirtschaft deshalb erneut auf, zeitnah eine Pflichtversicherung auf den Weg zu bringen.

Das Argument der Wirtschaft, ein solches System sei nicht finanzierbar, hält Versicherungsexperte Wortberg für nicht stichhaltig: „Selbst in einem so kleinen Land wie der Schweiz funktioniert diese Pflichtversicherung seit über 80 Jahren und es ist bisher kein Versicherer dadurch in den Konkurs gegangen“, so Wortberg.

Der Bericht und die ausführliche Tabelle mit allen erfassten Daten zu den Gesellschaften im Einzelnen sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale
Hauseigentümer, die auf der Suche nach einer Versicherung sind, finden in der Einzelauswertung Gesellschaften, bei denen sie sich Angebote in den verschiedenen Gefährdungsklassen einholen können. Bei möglichen Preisunterschieden von bis zu 300 Prozent bei gleichen Leistungen ist darüber hinaus aber auch ein Preisvergleich unerlässlich.

Individuelle Fragen rund um Elementarschadenversicherungen beantworten die Experten der Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer (06131) 28 48 868 montags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 13 bis 16 Uhr. Die Beratung ist kostenlos.

Informationen zur Elementarschadenversicherung:
Mit einer Elementarschadenversicherung können Gebäude gegen Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen, Erdrutsche und Starkregen abgesichert werden. In Rheinland-Pfalz wurden in den vergangenen Jahren Regionen von Starkregen, Überschwemmungen und deren Folgen heimgesucht, die zuvor nicht als Risikogebiete für solche Ereignisse galten. Die dortigen Anwohner, beispielsweise im Donnersbergkreis, hatten daher oft innerhalb ihrer Gebäudeversicherung keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Die Folge: Hauseigentümer mussten die entstandenen Schäden komplett selbst tragen.

VZ-RLP

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