Urlaubszeit ist Einbruchszeit - Wann zahlt die Hausratversicherung

Pressemitteilung vom
Bei einem gewaltsamen Einbruch kommt die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden auf.
Mann bricht über ein Fenster in eine Wohnung ein.
  • Der Einbruch sollte unverzüglich der Polizei und der Versicherung gemeldet und eine Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände vorgelegt werden.
  • Einfache Sicherungsmaßnahmen können helfen, ungewünschte Diebe abzuschrecken.
Off

Die Urlaubszeit ist beliebt für Wohnungseinbrüche. „Eine Hausratversicherung kommt für entstandene Schäden auf, wenn der Einbruch gewaltsam verübt wurde, beispielsweise mit Werkzeugen wie Brechstange oder Dietrich“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Auch wenn mit Hilfe eines vorher geraubten Wohnungs- oder Hausschlüssels eingebrochen wurde, muss die Hausratversicherung das gestohlene Eigentum ersetzen.“ Kein Versicherungsschutz besteht hingegen, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet werden konnte oder der Täter etwa durch eine offene Terrassentür in die Wohnung eindringen konnte.   
 
„Wer einen elektronischen Zugang zur Wohnung - ein Smart Home - hat, sollte unbedingt darauf achten, dass die Hausratversicherung die Diebstahlschäden auch dann übernimmt, wenn das elektronische Schloss durch Manipulation widerrechtlich geöffnet wurde“, rät Wolf. „In einem solchen Fall sind keine Einbruchspuren vorhanden und die Versicherung kann die Übernahme der Kosten für die Schäden des Einbruchs verweigern.“

Eine Hausratversicherung sichert den kompletten Hausrat ab - von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten. Im Schadensfall ersetzt die Hausratversicherung den Neu- bzw. Wiederbeschaffungspreis, sodass ein gleichwertiger Gegenstand zum aktuellen Preis neu erworben werden kann. Die Versicherung übernimmt auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen oder Fenster.

Die Verbraucherzentrale rät, einen Einbruch unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer zu melden. Der Schaden sollte so gering wie möglich gehalten werden. Wichtig ist, EC- und Kreditkarten sofort sperren zu lassen. Außerdem muss für Polizei und Versicherer eine Liste der gestohlenen und beschädigten Gegenstände angefertigt werden. Dabei ist der Neuwert des Diebesgutes anzugeben und die Beute wie Uhren, Schmuck, Laptop oder Fernseher detailliert zu beschreiben. Auch Fotos von wertvollen Gegenständen und deren Rechnungen können dem Versicherer im Schadensfall vorgelegt werden.

Schon einfache Maßnahmen können Schutz gegen einen Einbruch bieten. Vor dem Urlaub sollte das Haus oder die Wohnung durch spezielle Schutzeinrichtungen wie mechanische Absicherungen an Fenstern und Türen, Alarmanlagen, Bewegungsmelder, zeitgeschaltete Lichtintervalle geschützt werden. Informationen gibt es bei der Polizei unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch/technische-sicherheit/
Eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen bietet die Verbraucherzentrale telefonisch unter (06131) 28 48 122 (montags 10 bis 13 Uhr und mittwochs 14 bis 17 Uhr).  
Ausführliche Informationen rund um Hausratversicherungen sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.