Vorsicht vor Handydiebstählen – nicht nur an den närrischen Tagen

Pressemitteilung vom
Bei einem Diebstahl zahlen die Handyversicherungen meist nicht.
Frau bekommt Handy aus der Tasche geklaut.
  • Das Handy immer dicht am Körper tragen.
  • Eine Handyversicherung gegen Diebstahl lohnt sich in der Regel nicht.
Off

Der Trubel an den Fastnachtstagen bietet Langfingern reichlich Möglichkeit für einen Handydiebstahl. Wer eine Handyversicherung hat, sieht dem möglicherweise ein wenig entspannter entgegen. Doch Fakt ist: Eine Handyversicherung ist in solchen Fällen meist nutzlos. „Bei Handydiebstählen reagieren die Versicherer völlig humorlos“, so die Erfahrungen von Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wir erhalten immer wieder Beschwerden, weil die Versicherer eine Übernahme des entstandenen Schadens ablehnen.“

Dabei spielt es keine Rolle, ob Verbraucherinnen und Verbraucher beim Fastnacht feiern, auf Festivals oder einfach während eines Stadtbummels bestohlen werden. In einem aktuellen Fall aus Ludwigshafen wurde einer jungen Frau das Handy unbemerkt aus ihrem verschlossenen Rucksack gestohlen. Ihre Versicherung verweigert den Schadensersatz mit der Begründung, das Gerät sei im Rucksack nicht sicher im persönlichen Gewahrsam gewesen. Leider geben die Gerichte den Versicherern meist Recht.

„Eine Handyversicherung nutzt in vielen Fällen nur den Vermittlern und dem Versicherer“, so Wortberg. „Die Policen sind verhältnismäßig teuer und der Schutz ist höchst lückenhaft.“ Die Ausgaben für eine Handyversicherung kann man sich also in den meisten Fällen sparen. Denn, so Wortberg: „Wer die Sicherheitsanforderungen der Versicherer in den Vertragsbedingungen erfüllt, benötigt auch keine Diebstahlversicherung mehr.“

Es bleibt also nur, das Handy immer so dicht wie möglich am Körper zu tragen. Bei Fastnachtern sollte das – zumindest bei manchen Kostümen – recht einfach zu bewerkstelligen sein: Bei Clowns, Bienen, Polizistinnen, Feuerwehrmännern und Co. fallen beispielsweise Gürtel oder Innentaschen gar nicht auf.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.