VZ-RLP
- Der Markt für Treppenlifte wird von wenigen Herstellern dominiert.
- Bei Widerrufsrecht, Vertragsdurchführung und Rückgaberecht gibt es trotz mehrerer Gerichtsurteile erhebliche Mängel.
- Dass Lifte gemietet oder gebraucht gekauft werden können, ist wenig bekannt.
Treppenlifte bieten hoch betagten und bewegungseingeschränkten Menschen die Chance, alle Etagen im Haus zu nutzen. Mit der teuren Technik haben einige Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch schlechte Erfahrungen gemacht und wenden sich deswegen an die Verbraucherzentralen. Eine bundesweite Verbraucherbefragung bestätigt nun erhebliche Mängel in dieser weitestgehend unbeachteten Branche.
Slogans in Werbeprospekten halten oft nicht, was sie versprechen. Mit Beschwerden über grenzwertige Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten, mangelhaften Einbau und unzureichenden Service nach der Übergabe der Lifte wenden sich Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder an die Verbraucherzentralen. Eines der Hauptprobleme ist, dass der Markt von wenigen Anbietern dominiert wird; ein Marktführer tritt beispielsweise mit fünf unterschiedlichen Marken an, die sich jeweils als eigenständige Firmen präsentieren.
Abzocke, technische Mängel, wenig Alternativen
Bei hohen Anschaffungskosten von bis zu 15.000 Euro für einen Treppenlift beschwerten sich Betroffene vor allem über erhebliche Mängel und schilderten konkret, dass Lifte nicht wie besprochen eingebaut oder Liefertermine nicht eingehalten wurden. Nachbesserungen seien nur schleppend oder überhaupt nicht möglich gewesen. Auch der Service durch die Anbieter wurde kritisch betrachtet. Kundendienste waren nicht oder nur schlecht erreichbar. Wartungsverträge und Ersatzteillieferungen wurden eher als überteuerte Abzocke denn als Service empfunden, so mussten etwa Teile im europäischen Ausland bestellt werden mit zum Teil langen Lieferzeiten. Eine Katastrophe für eine Verbrauchergruppe, die zwingend auf den Lift angewiesen ist.
Um einen besseren Überblick über die Gesamtsituation zu bekommen, haben die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin und Sachsen eine bundesweite Verbraucherbefragung gestartet. Die Ergebnisse liegen nun vor und bestätigen die Erfahrungen aus dem Beratungsalltag: Die Treppenlift-Branche bringt vielen Menschen mehr Ärger als Erleichterung ins Haus.
Mangelhafte Aufklärung über Widerrufsrechte & AGBs
Viele Verbraucher gaben an, nicht ausreichend über Widerrufsrechte und Geschäftsbedingungen informiert worden zu sein. Anbieter hatten behauptet, es handle sich bei den Treppenliftverträgen um sogenannte Werklieferungsverträge, bei denen es kein Widerrufsrecht gäbe, da Teile des Liftes individuell für den Einbau angepasst werden müssten. Dieser Rechtsauffassung sind schon die Landgerichte Münster und Düsseldorf entgegengetreten. Zuletzt hat das Landgericht Bielefeld Treppenliftverträge in seinem Urteil vom 22.05.2020 als Werkverträge eingestuft, da es bei Treppenliften in erster Linie um den Einbau einer funktionierenden Anlage gehe und nicht um den Verkauf von Einzelteilen. Ohne Einbau ist der Treppenlift für Verbraucher sinnlos. Bei Werkverträgen, die außerhalb der Geschäftsräume, also etwa zu Hause, geschlossen werden, gibt es immer ein Widerrufsrecht. Das Urteil des LG Bielefeld hat das Oberlandesgericht Hamm am 10.12.2020 in seinem Berufungsurteil bestätigt.
Andere Befragte bemängelten Quietschgeräusche oder Ruckeln bei der Benutzung, Defekte an Bedienelementen der Sitzeinheit, fehlerhaften Einbau, geborstene Treppensteine durch den Einbau oder fehlende Planunterlagen. Fragen nach Rückgabe-/Rückkaufmöglichkeit zeigten, dass die Lifte meistens nicht lange bei Verbrauchern laufen und im Verhältnis zur Nutzungsdauer unverhältnismäßig teuer sind. Weniger als die Hälfte der Befragten gab an, dass ihr Anbieter ihnen eine Rückgabemöglichkeit eingeräumt haben. Aus der Beratung ist bekannt, dass Lifte nur kurze Zeit genutzt werden, da sich der Gesundheitszustand der Nutzer oft schnell verschlechtert. Deshalb ist es aus Sicht der Verbraucherzentrale wichtig, Verbraucher darüber aufzuklären, dass es auch möglich ist, Treppenlifte zu mieten oder gebraucht zu kaufen.
Weitere Informationen rund um Treppenlifte sind hier zu finden.
Beratungsangebot
Fragen zur Planung und zum Einbau von Treppenliften beantworten die Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen, deren Träger die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist. Die firmenneutrale Beratung ist kostenfrei. Terminvereinbarung unter (06131) 22 30 78 (Montag, Mittwoch und Donnerstag 10 bis 13 Uhr) oder per E-Mail unter barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/barrierefreiheit.