Barrierefrei - auch im Urlaub

Pressemitteilung vom
Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen gibt Tipps
Schild mit Rollstuhl am Strand.
  • Reiseunternehmen bieten weltweit Hotels, Pensionen und Jugendherbergen an, die Barrierefreiheit versprechen.
  • Bundesweit gibt es ein einheitliches Informations- und Bewertungssystem für barrierefreie Unterkünfte.
  • „Reisen für Alle“ ist ein Verbrauchersiegel für barrierefreies Reisen.
Off

Barrierefreies Reisen ist ein wesentliches Element der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inzwischen werden weltweit von Reiseunternehmen Unterkünfte angeboten, die Barrierefreiheit versprechen. Diese Angebote können über spezielle Internet-Portale sowie über Reisebüros gebucht werden.

„Während es in Deutschland mit dem Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“ einheitliche Informationen und Bewertungen für barrierefreie Unterkünfte gibt, fehlen in anderen Ländern festgelegte Kriterien“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Menschen mit Beeinträchtigungen sollten alle für sie persönlich wichtigen Punkte vor der Buchung immer genau prüfen.“

Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen der Verbraucherzentrale gibt nachfolgend einige Tipps für die Suche nach einem barrierefreien Urlaubsquartier.

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sollte schon der Weg zur Unterkunft barrierefrei sein, also ohne große Steigungen, Unebenheiten oder Treppen. Nur dann ist er gut mit Rollstuhl und Rollator zu nutzen. Wichtig sind auch Geländer und Handläufe sowie eine gute Beleuchtung entlang der Wege. Reisende sollten zudem darauf achten, dass Gemeinschafts- und Speiseräume sowie Außenanlagen der Unterkunft bequem erreichbar sind. In der Unterkunft sollte ein barrierefreier Aufzug mit einer Kabinengröße von mindestens 1,10 Meter mal 1,40 Meter vorhanden sein. In den Zimmern und im dazugehörigen Bad sind großzügig bemessene Bewegungsflächen vor Betten und Schränken oder Sanitärobjekten wichtig. Sicher und barrierefrei ist eine bodengleiche, schwellenlose Dusche, die auch Platz für eine Hilfsperson bietet.

Auch über die Barrierefreiheit von Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten vor Ort wie Museen, Kirchen und Strandanlagen sollten sich Reisende - je nach Interessenslage - vorher informieren.

In Deutschland bietet das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Informations- und Bewertungssystem „Reisen für Alle“ unter der Internetadresse: https://www.reisen-fuer-alle.de/ die nötige Hilfe. Es unterscheidet nach Anforderungen für Menschen mit Gehbehinderung, Menschen im Rollstuhl, Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Zusätzlich werden die Betriebe in die Qualitätsstufen „teilweise barrierefrei“ und „barrierefrei“ unterteilt. „Gäste können die Eignung des Angebots für verschiedene Beeinträchtigungen auf den ersten Blick anhand von Symbolen erkennen“, informiert Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen. „Ist den Symbolen Brille, Ohr, Rollstuhl oder Mensch mit Stock ein kleines „i“ beigefügt, steht das für „teilweise barrierefrei“. Betroffene sollten dann noch einmal genauer nachlesen oder nachfragen, ob die Unterkunft den eigenen Ansprüchen genügt.“

Für alle Menschen in Rheinland-Pfalz, die lieber zuhause Urlaub machen möchten, bietet die Landesberatungsstelle kostenfreie, individuelle Beratungsangebote zum barrierefreien Bauen, Modernisieren und Wohnen in den eigenen vier Wänden an. Denn in einer barrierefreien Wohnumgebung lebt man komfortabler und sicherer - ob im Alltag oder im Urlaub.

Für eine Beratung ist eine Terminvereinbarung erforderlich unter der Telefonnummer (06131) 28 48 71 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de

Weitere Informationen finden Interessierte unter

www.barrierefrei-rlp.de.

LBST

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen ist ein Projekt des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Träger ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Kooperationspartner die Architektenkammer.

Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Logo Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Logo Barrierefrei Logo Architektenkammer
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.