Geschickte Wohnungsanpassung ermöglicht Pflege zu Hause

Pressemitteilung vom
Warum es klug ist, rechtzeitig zu handeln
Eien Frau und ein Mann sitzen an einem Tisch und lassen sich einen Bauplan erklären.
  • Viele Wohnungen sind nicht barrierefrei und für eine häusliche Pflege ungeeignet.
  • Durch rechtzeitige Anpassung der eigenen Wohnumgebung bleibt ein selbstbestimmtes Leben möglich.
  • Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen unterstützt mit kostenlosen Beratungsangeboten.  
Off

Die Wohnsituation von pflegebedürftigen Menschen ist oft ungünstig – so ist es in einer neuen Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZPQ) nachzulesen. Über drei Viertel der befragten pflegenden Angehörigen berichten von Barrieren im privaten Wohnraum und dadurch entstehenden Sicherheitsrisiken.

Immerhin leben von den rund 5 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland etwa 4,2 Millionen zuhause. Diese Zahl wird sich laut der Prognosen bis 2050 auf etwa 6,5 Millionen erhöhen. Damit die Pflege zu Hause gut funktioniert, muss die Beschaffenheit des Wohnraums möglichst barrierefrei oder zumindest barrierereduziert sein. Durch eine geschickte Wohnungsanpassung lassen sich viele Hindernisse beseitigen oder zumindest verringern. Sind die Wohnverhältnisse unpassend für die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen, kann sich dies weiter ungünstig auf die Gesundheit auswirken. Ist die Wohnung barrierefrei, kommt es seltener zu Stürzen in der eigenen Wohnung und Frakturen oder andere schwere Verletzungen werden vermieden.

"Barrierefreiheit sollte nicht erst dann Thema werden, wenn ein Notfall eingetreten ist. Es ist empfehlenswert, rechtzeitig Rat und Hilfe bei Fachleuten einzuholen", so Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen. "Eine frühzeitige Planung ermöglicht die Wohnumgebung individuell auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen und langfristig ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen." Wichtig sind stufenlose Eingangsbereiche und Zugänge, ein sicheres Treppenhaus mit Handläufen, breite Türen und ein barrierefreies Bad, das ausreichend Bewegungsflächen für die Assistenz der Hilfsperson bietet. Auch geeignete Hilfsmittel oder digitale Assistenzsysteme können zu einer Verbesserung der Wohnsituation beitragen.

Qualifizierte Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bieten in ganz Rheinland-Pfalz kostenfreie und firmenunabhängige Beratung an. Bei Bedarf kommen sie auch zu den Ratsuchenden nach Hause. Sie beraten und unterstützen sowohl bei der Bauplanung als auch bei Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter der Telefonnummer (06131) 28 48 71 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.

 

LBST

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen ist ein Projekt des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Träger ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Kooperationspartner die Architektenkammer.

Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Logo Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und DigitalisierungLogo Barrierefrei Logo Architektenkammer
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck: Klageregister ist eröffnet

2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Daten von Facebook-Nutzer:innen. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können Sie Ihre Ansprüche auf Schadenersatz gegen Facebook nun geltend machen. Das Klageregister ist eröffnet.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.