Hilfe zur Pflege vom Sozialamt - höherer Vermögensfreibetrag seit Januar

Pressemitteilung vom
Wenn die Kosten für die Pflege höher sind als der Zuschuss der Pflegeversicherung, müssen Pflegebedürftige die Differenz selbst bezahlen.
Wer diese Kosten nicht aufbringen kann, sollte frühzeitig einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt stellen.
Off

Steigende Kosten in der Pflege führen dazu, dass sich immer mehr Menschen die Eigenbeteiligung an der Pflege nicht mehr leisten können. Diese Menschen haben einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege und können beim Sozialamt einen Antrag stellen.

„In unserer Beratung stellen wir immer wieder fest, dass viele Betroffene nicht wissen, dass sie nicht ihr gesamtes Vermögen verbrauchen müssen, bevor sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen können“, so Silke Lachenmaier, juristische Fachberaterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Alleinstehende dürfen seit Januar ein Vermögen von 10.000 Euro behalten, Eheleute 20.000 Euro.“

Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale stellen viele Menschen den Antrag auf Hilfe zur Pflege meist erst, wenn das gesamte Vermögen aufgebraucht ist. „Das ist aber eindeutig zu spät, denn das Sozialamt zahlt ein verbrauchtes Schonvermögen nicht zurück“, informiert Lachenmaier.

Die Expertin empfiehlt daher, das vorhandene Schonvermögen nicht für die Pflegekosten zu verwenden und den Antrag auf Hilfe zur Pflege möglichst frühzeitig zu stellen. Die Leistungen werden frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erbracht. Da aufgrund der höheren Vermögensfreigrenzen deutlich mehr Personen einen Anspruch auf Unterstützung haben, gehen die Behörden von steigenden Antragszahlen und längeren Bearbeitungszeiten aus.

Ausführliche Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite
VZ-RLP

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.