Richtig gut versichert: Die Auslandsreise-Krankenversicherung

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was bei Reiseversicherungen zu beachten ist
Ein gelbes Sparschwein auf einer Sonnenliege mit Sonnenbrille und Verband um den Körper.
  • Bei allen Auslandsreisen ist der Abschluss eine Auslandreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen.
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die Kosten des Krankenrücktransports, die ansonsten keine Krankenkasse erstattet.
  • Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was bei Reiseversicherungen zu beachten ist.
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Mit jeder Impfung steigen die Chancen, in diesem Sommer wieder in Europa zu reisen. Wer den Urlaub im Ausland verbringt, sollte sich unbedingt ergänzend gegen eine plötzliche Krankheit versichern. Im Ernstfall drohen hohe Kosten für Arztbehandlungen und Rückflüge.

Die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung übernehmen möglicherweise nicht alle Kosten in einem fremden Land. In der Regel werden nur Kosten für notwendige und unaufschiebbare Behandlungen erstattet. Im außereuropäischen Ausland besteht grundsätzlich keine Deckung durch die Krankenkasse.
„Die Versicherungssysteme der einzelnen Länder sind sehr verschieden. Dies kann bedeuten, dass die Leistungen im Ausland nicht so umfangreich ausfallen, wie in Deutschland oder, dass ein Eigenanteil an der Behandlung zu zahlen ist.“ Informiert der Versicherungsexperte Philipp Wolf „Auch wenn ein Versicherter durch Europa reist, akzeptiert nicht unbedingt jeder Arzt die elektronische Gesundheitskarte.“

Die elektronische Gesundheitskarte dient auch als „europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)“ mit der Behandlungen in der EU und einigen Nachbarländern erstattet werden. So erhalten Versicherte im Krankheitsfall die gleichen Leistungen, wie die Einwohner des Gastlandes, maximal werden Leistungen wie in Deutschland gewährt. Insbesondere der unvorhergesehene Rücktransport kann teuer werden. Die Kosten für einen solchen Transport aus dem Ausland werden in keinem Fall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Leistungen, die national nicht erstattet werden, werden mit Privatrechnung abgerechnet, gegebenenfalls drohen wesentlich höhere Gebühren als in Deutschland. Deshalb ist auch im europäischen Ausland eine private Auslandskrankenversicherung mit guten Versicherungsbedingungen dringend zu empfehlen.

Unsere Tipps:

  • Die Reisekrankenversicherung sollte die medizinisch sinnvolle, und nicht nur eine „ärztlich angeordnete notwendige“ Rückführung abdecken.
  • Ausländische privatärztliche Rechnungen sollten im vollen Umfang erstattet werden.
  • Keine generellen Ausschlüsse außergewöhnlicher Umstände (z. B. von Pandemien wie COVID-19) in den Bedingungen.
  • Privat versicherte Reisende sollten vor Beginn der Reise genau prüfen, ob der Versicherungsschutz ausreicht.

Die Auslandsreisekrankenversicherung sollte grundsätzlich für alle Reisen eines Jahres gelten und nicht für eine einzelne Reise abgeschlossen werden. Für längere Auslandsaufenthalte sind spezielle Tarife verfügbar. Policen für Einzelpersonen sind schon ab 10 Euro zu haben.

Eine kostenlose telefonische Erstberatung durch die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erfolgt unter (06131) 28 48 122
Montag 10 bis 13 Uhr, Mittwoch 14 bis 17 Uhr

VZ-RLP

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