Richtig gut versichert: Die Auslandsreise-Krankenversicherung

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was bei Reiseversicherungen zu beachten ist
Ein gelbes Sparschwein auf einer Sonnenliege mit Sonnenbrille und Verband um den Körper.
  • Bei allen Auslandsreisen ist der Abschluss eine Auslandreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen.
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die Kosten des Krankenrücktransports, die ansonsten keine Krankenkasse erstattet.
  • Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was bei Reiseversicherungen zu beachten ist.
Off

Mit jeder Impfung steigen die Chancen, in diesem Sommer wieder in Europa zu reisen. Wer den Urlaub im Ausland verbringt, sollte sich unbedingt ergänzend gegen eine plötzliche Krankheit versichern. Im Ernstfall drohen hohe Kosten für Arztbehandlungen und Rückflüge.

Die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung übernehmen möglicherweise nicht alle Kosten in einem fremden Land. In der Regel werden nur Kosten für notwendige und unaufschiebbare Behandlungen erstattet. Im außereuropäischen Ausland besteht grundsätzlich keine Deckung durch die Krankenkasse.
„Die Versicherungssysteme der einzelnen Länder sind sehr verschieden. Dies kann bedeuten, dass die Leistungen im Ausland nicht so umfangreich ausfallen, wie in Deutschland oder, dass ein Eigenanteil an der Behandlung zu zahlen ist.“ Informiert der Versicherungsexperte Philipp Wolf „Auch wenn ein Versicherter durch Europa reist, akzeptiert nicht unbedingt jeder Arzt die elektronische Gesundheitskarte.“

Die elektronische Gesundheitskarte dient auch als „europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)“ mit der Behandlungen in der EU und einigen Nachbarländern erstattet werden. So erhalten Versicherte im Krankheitsfall die gleichen Leistungen, wie die Einwohner des Gastlandes, maximal werden Leistungen wie in Deutschland gewährt. Insbesondere der unvorhergesehene Rücktransport kann teuer werden. Die Kosten für einen solchen Transport aus dem Ausland werden in keinem Fall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Leistungen, die national nicht erstattet werden, werden mit Privatrechnung abgerechnet, gegebenenfalls drohen wesentlich höhere Gebühren als in Deutschland. Deshalb ist auch im europäischen Ausland eine private Auslandskrankenversicherung mit guten Versicherungsbedingungen dringend zu empfehlen.

Unsere Tipps:

  • Die Reisekrankenversicherung sollte die medizinisch sinnvolle, und nicht nur eine „ärztlich angeordnete notwendige“ Rückführung abdecken.
  • Ausländische privatärztliche Rechnungen sollten im vollen Umfang erstattet werden.
  • Keine generellen Ausschlüsse außergewöhnlicher Umstände (z. B. von Pandemien wie COVID-19) in den Bedingungen.
  • Privat versicherte Reisende sollten vor Beginn der Reise genau prüfen, ob der Versicherungsschutz ausreicht.

Die Auslandsreisekrankenversicherung sollte grundsätzlich für alle Reisen eines Jahres gelten und nicht für eine einzelne Reise abgeschlossen werden. Für längere Auslandsaufenthalte sind spezielle Tarife verfügbar. Policen für Einzelpersonen sind schon ab 10 Euro zu haben.

Eine kostenlose telefonische Erstberatung durch die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erfolgt unter (06131) 28 48 122
Montag 10 bis 13 Uhr, Mittwoch 14 bis 17 Uhr

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert von:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Ratgeber-Tipps

Unwetter Gebäude-Check (kostenlos)
Eine Immobilie ist in der Regel der mit Abstand höchste Vermögenswert von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Lassen Sie…
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.