„Pflegeservice Smart“ - Dienst offensichtlich eingestellt

Pressemitteilung vom
Nach unzähligen Beschwerden über Telefonwerbung von "Pflegeservice Smart" der Firma "United Swiss Marketing" hat diese ihren Dienst offenbar eingestellt. Das Unternehmen hatte pflegebedürftigen Menschen telefonisch Verträge zum Preis zwischen 99 und 149 Euro für eine kostenpflichtige Beratung.
Off

Mehrere Verbraucherzentralen hatten in den vergangenen Wochen vor der unerlaubten Werbung durch das Unternehmen „Pflegeservice Smart“ gewarnt und Betroffene dabei unterstützt, ungewollte Verträge zu widerrufen. Auch bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gab es zahlreiche Beschwerden. Die Firma meldete sich telefonisch bei älteren pflegebedürftigen Menschen, nannte die Angerufenen oft beim richtigen Namen und kannte den vorliegenden Pflegegrad. Die Angerufenen wurden aufgefordert, sich mit der Übersendung einer "Pflegebox mit Informationen" zu einem Preis zwischen 99 und 149 Euro einverstanden zu erklären. Dieser Teil des Telefonats wurde mitgeschnitten. Die Verbraucherzentrale riet den Betroffenen, die untergeschobenen Verträge unbedingt innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Inzwischen ist der Internetauftritt des Unternehmens nicht mehr verfügbar. Auf E-Mails von Verbraucherzentralen oder Betroffenen folgt eine automatisierte Antwort der United Swiss Marketing AG. Darin heißt es, der Service sei eingestellt worden, offene Forderungen seien storniert und man habe keine weiteren Forderungen.

Wer diese E-Mail erhält, muss das geforderte Geld nicht bezahlen. Wer am Telefon ungewollt einen Vertrag geschlossen hat, sollte ihn rein vorsorglich auch jetzt noch widerrufen. Zur Briefvorlage

Weitere Informationen zum Thema bietet die Verbraucherzentrale unter Pflegeservice Smart
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.