Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen bieten bundesweit kostenlose Online-Vorträge an
  • Vom 7. bis zum 11. November 2022 bieten die Verbraucherzentralen eine „Woche der Vorsorge“ mit kostenlosen Online-Vorträgen an.
  • Themen sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, digitaler Nachlass und digitale Assistenzsysteme.
  • Ausführliche Informationen, Termine und Anmeldemöglichkeiten unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/woche-der-vorsorge.   
On

Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings scheuen sie oft den Aufwand oder sind unsicher, worauf sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumente wie Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht achten müssen. Mit einer „Woche der Vorsorge“ wollen die Verbraucherzentralen dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen informierte Entscheidungen für ihre persönliche Vorsorge treffen können. Folgende Online-Vorträge bieten die Verbraucherzentralen bundesweit an:

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Mit einer Patientenverfügung kann man für solche Fälle vorsorgen. Darin lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. In einer Betreuungsverfügung kann man festlegen, wen das Gericht auswählen soll und eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden.

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online- Accounts und den dazu gehörenden Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Digitale Assistenzsysteme: Was Sie brauchen, damit Sie lange zu Hause leben können, entscheiden Sie

Saugroboter, Seniorenhandys oder smarte Blutdruckmessgeräte verbessern die Lebensqualität - gerade für ältere Menschen. Smarte Uhren und intelligente Tablettenspender helfen, die Gesundheit zu erhalten. Abschaltautomatiken und Alarmsysteme bieten Sicherheit.
In den Online-Vorträgen bieten die Verbraucherzentralen einen ersten Überblick, auch zu den Themen Datenschutz und Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Weitere Informationen sowie eine Übersicht über die Termine für die Online-Vorträge und Anmeldemöglichkeiten finden Interessierte auf www.verbraucherzentrale-rlp.de/woche-der-vorsorge

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Patientenverfügung
„Hoffentlich trifft es mich nie“ – und dann passiert es doch. Durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt…
Handbuch Testament
Liegt kein Testament vor, geht das Gesetz davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten…
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.