Selbst bestimmen und rechtzeitig vorsorgen

Pressemitteilung vom
Web-Seminare der Verbraucherzentrale zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eine Hand mit Stift zeigt auf ein Dokument, auf dem Patientenverfügung steht.
  • In zwei Web-Seminaren informiert die Verbraucherzentrale über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
  • Eine Expertin zeigt auf, worauf es beim Erstellen ankommt.
  • Auf ihrer Internetseite bietet die Verbraucherzentrale außerdem die Möglichkeit, online eine Patientenverfügung zu erstellen.
On

Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings sind sie unsicher, worauf sie beim Erstellen einer Vor-sorgevollmacht oder Patientenverfügung achten müssen. Mit zwei Web-Seminaren will die Verbraucherzentrale dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen informierte Entscheidungen in Fragen der Vorsorge treffen können.

Web-Seminar „Patientenverfügung“

Fast jede und jeder hat das Wort „Patientenverfügung“ schon einmal gehört. Aber was genau ist eigentlich eine Patientenverfügung? Was regelt sie und wann wird sie benötigt?
Eine Referentin der Verbraucherzentrale informiert über den Weg hin zu einer Patientenverfügung und gibt konkrete Tipps. Daneben ist Raum für Fragen, damit Interessierte Schritt für Schritt den Weg zu einer rechtssicheren und passenden Patientenverfügung gehen können.

Das Web-Seminar „Patientenverfügung“ findet am Dienstag, 9. August 2022 um 12 Uhr statt und dauert ca. 30 Minuten.

Web-Seminar „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen. Gleichzeitig kann man damit vermeiden, dass eine Betreuung gerichtlich angeordnet wird. Im Web-Seminar informiert die Expertin der Verbraucherzentrale darüber, worauf beim Verfassen einer Vorsorgevollmacht zu achten ist und worin der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung liegt.

Das Web-Seminar „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ findet am Freitag, 26. August 2022 um 16 Uhr statt und dauert ca. eine Stunde.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp für die Seminare anmelden.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.  

Online-Patientenverfügung

Auf ihrer Internetseite bietet die Verbraucherzentrale darüber hinaus die Möglichkeit, eine Patientenverfügung selbst online zu erstellen: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/patientenverfuegung-online

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis BMUV

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Patientenverfügung
„Hoffentlich trifft es mich nie“ – und dann passiert es doch. Durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt…
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom GmbH: Verwirrung und Ärger um Angebote und Schadensersatz

Zahlreiche Verbraucher:innen werden von der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf zum Abschluss eines neuen Festnetztarifs angeschrieben. Viele melden sich wegen Problemen und Schadensersatzforderungen bei den Verbraucherzentralen, die rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen sind.