- Ungebetene Verkaufsanrufe rund um Pflegeleistungen nehmen bei pflegebedürftigen und meist älteren Menschen zu, auch zu Pflegekursen.
- Am besten sich nicht in ein Gespräch verwickeln lassen, sondern sofort auflegen.
- Seriöse Anbieter von Pflegekursen nennt die Pflegeversicherung.
Aktuell melden sich bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz immer wieder verunsicherte Verbraucher:innen, denen per Anruf eine Pflegeleistung aufgedrängt wurde, ohne dass sie zuvor in solche Werbeanrufe eingewilligt haben. Sie wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen und wie sie sich wehren können. Besonders ärgerlich: Oft sind pflegebedürftige, meist ältere oder alleinlebende Menschen betroffen, die die Regelungen der Pflegeversicherung und zu ungewollten Werbeanrufen nicht gut kennen. Dies nutzen die Anrufer:innen aus.
Die Masche mit den Pflegekursen
Pflegekurse werden als Kassenleistung von den Pflegekassen kostenlos angeboten. In den Kursen erhalten pflegende Angehörige praktisches Wissen rund um die Pflege und können gezielt eigene Fragen einbringen. Oft werden auch Pflegetechniken vermittelt, um die häusliche Pflege zu erleichtern und Informationen zur Organisation der Pflege und zu Beratungsmöglichkeiten in der Nähe gegeben. Dies kann dazu beitragen, pflegende Angehörige zu entlasten. Die konkreten Kurs-Angebote können bei der Pflegekasse jederzeit erfragt werden.
Bei der Verbraucherzentrale beschweren sich immer wieder Betroffene, dass sie ungefragt von Kursanbietern angerufen und ihnen ein Pflegekurs angeboten wird, auch wenn sie ihn nicht brauchen oder wollen. Die Anrufer:innen fragen nach der Pflegekasse und der entsprechenden Versichertennummer. Darüber rechnen die Anbieter dann mit der Pflegekasse ab. Damit entsteht den ohnehin finanziell angeschlagenen Pflegekassen ein erheblicher finanzieller Schaden.
Was ist bei unerwünschten Anrufen zu tun?
Das Wichtigste ist, sofort aufzulegen. Dadurch wird verhindert, in ein Gespräch verwickelt zu werden und versehentlich oder ungewollt ein Angebot anzunehmen. Falls ein Vertrag doch unerwünscht zustande kommt, sollte er rasch widerrufen werden. In der Regel gilt ein 14-tägiges Widerspruchsrecht. Außerdem sollte man mit der Pflegekasse Kontakt aufnehmen, damit diese die Zahlung stoppen kann. Spätestens wenn die Angerufenen selbst zur Zahlung aufgefordert werden oder Mahnungen erhalten, sollten sie sich Hilfe holen.
Doch woher kommen die Daten?
Bisher ist nicht klar, woher die Anrufer:innen die Daten der Betroffenen haben. Die Betroffenen haben jedoch das Recht, darüber von den Firmen aufgeklärt zu werden. Daher sollten die Anbieter schriftlich aufgefordert werden, Auskunft nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die gespeicherten Daten zu erteilen und die Daten zu sperren, damit sich solche Werbeanrufe nicht wiederholen. Außerdem sollten Betroffene die Masche bei der Landesdatenschutzbehörde melden.
Wo finden Betroffene Hilfe?
Ausführliche Informationen zum Thema haben die Verbraucherzentralen auf ihrer Webseite zusammengestellt.
Pflegebedürftige aus Rheinland-Pfalz können sich außerdem an die „Rechtsberatung Pflege und Wohnen im Alter“ bei der Verbraucherzentrale wenden. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer (06131) 28 48 810 und unter pflege@vz-rlp.de.
VZ-RLP
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