Urteil gegen Stada: Werbeaussage für Histamin-Tablette unzulässig

Pressemitteilung vom
Hersteller darf nicht damit werben, dass das Nahrungsergänzungsmittel, die Histamin-Tablette „Daosin“, den Abbau von Histamin im Darm unterstützt.
  • Das Werbeversprechen für die Enzym-Tabletten zielte auf Menschen mit Histamintoleranz ab.
  • Landgericht Frankfurt/Main bestätigt Rechtsauffassung der Verbraucherschützer: Es handelt sich um eine unzulässige Werbeaussage mit unzulässigem Gesundheitsbezug.
  • Zudem fehlen wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit.
Off

Menschen mit Histaminintoleranz vertragen bestimmte Lebensmittel wie Käse oder Rotwein nicht. Sie leiden nach dem Verzehr zum Beispiel unter Hautausschlag, Bauchschmerzen oder Durchfall. Als einfache Lösung für die Beschwerden werben manche Hersteller für Nahrungsergänzungsmittel mit dem Enzym Diaminoxidase, kurz DAO. Werden sie vor dem Essen geschluckt, können Betroffene angeblich unbeschwert alles genießen, was Histamin enthält – so suggeriert es jedenfalls die Werbung. Ausreichend wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit der DAO-Produkte gibt es aber nicht. Gegen eine Werbeaussage des Herstellers Stada ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“, einem Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz, deswegen rechtlich vorgegangen. Denn gesundheitsbezogene Angaben sind in der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel nur dann erlaubt, wenn sie offiziell geprüft und zugelassen wurden.

Das im Internet verbreitete Werbeversprechen von Stada für sein Nahrungsergänzungsmittel lautet: „DAOSIN-Tabletten unterstützen den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins.“ Die Tabletten enthalten das Enzym Diaminoxidase (DAO), das auch vom Körper selbst in unserem Darm gebildet wird. Es spaltet den Botenstoff Histamin und verhindert so dessen Aufnahme in den Blutkreislauf. Allerdings ist die Wirksamkeit von DAO-Tabletten bei einer Histaminintoleranz wissenschaftlich umstritten. Entsprechend gibt es in der Liste der EU-weit zugelassenen Gesundheitsaussagen (Health Claims) auch noch keinen Eintrag dazu.

Für die Verbraucherschützer stand somit nach der Prüfung einer Verbraucherbeschwerde schnell fest, dass die Werbeaussage für das Nahrungsergänzungsmittel nicht zulässig ist. Allerdings hielt der Hersteller dagegen: Es handele sich dabei nicht um eine gesundheitsbezogene, sondern um eine technische Angabe. Über diese Frage hatte das Landgericht Frankfurt/Main zu entscheiden und bestätigte die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass es sich um eine unzulässige Werbeaussage mit Gesundheitsbezug handelt: „Denn der menschliche Darm ist kein Reagenzglas, in dem sich irgendeine Reaktion losgelöst vom Körper vollzieht.“ Gegen das Urteil (Az. 3-12 O 28/22) wurde Berufung eingelegt.

Bei Verdacht auf Histaminintoleranz rät Ann-Katrin Ortmüller, Projektmitarbeiterin von Faktencheck Gesundheitswerbung: „Statt auf Verdacht Nahrungsergänzungsmittel mit fragwürdigen Wirkungsversprechen zu schlucken, sollten Betroffene lieber erst einmal mit ihrem Arzt, ihrer Ärztin oder einer Ernährungsberatung sprechen.“ Denn es gibt keine verlässliche Methode, um eine Histaminintoleranz eindeutig zu diagnostizieren.

Hintergrund: Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Sie sollen Krankheiten weder vorbeugen noch heilen und dürfen deshalb auch nicht mit einem Krankheitsbezug wie zum Beispiel „Kurkuma-Produkt XY heilt Krebs“ beworben werden. Ein Gesundheitsbezug in der Werbung ist eingeschränkt möglich, wenn die Aussagen (Health Claims) dem von der EU geprüften und zugelassenen Wortlaut entsprechen. Auch muss der Anbieter immer die Substanz nennen, auf die sich das Versprechen bezieht, zum Beispiel: „Zink trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“. Bei einer Histaminintoleranz ist bisher unklar, ob tatsächlich ein Mangel an natürlicher Diaminoxidase im Darm der Grund für die Unverträglichkeitssymptome ist. Noch nicht gut erforscht ist auch, welche Behandlung Betroffenen bei akuten Beschwerden hilft.

Weiterführende Infos und Links:

 

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.