Verbraucherzentrale warnt vor unerlaubter Telefonwerbung

Pressemitteilung vom
Die Firma Pflegeservice Smart stellt für angeblichen Auftrag eine Rechnung
Ein Brief mit einer Zahlungsaufforderung im text.
  • Die Verbraucherzentrale warnt vor unerlaubten Anrufen einer Firma namens Pflegeservice Smart mit Sitz in der Schweiz. Für einen angeblichen Auftrag stellt sie eine Servicegebühr von 129 Euro in Rechnung.
  • Die Verbraucherzentrale rät, nicht zu bezahlen und die Anrufe bei der Bundesnetzagentur (Link verlässt die Seite der VZ) zu melden.
  • Kostenlose Beratung und Unterstützung bieten die Pflegestützpunkte
Off

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor unerlaubten Anrufen der Firma Pflegeservice Smart. Die Firma bietet Haushalten mit pflegedürftigen Menschen Unterstützung dabei an, Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen. Selbst wenn das Angebot am Telefon abgelehnt wurde, erhalten die Betroffenen kurze Zeit später eine Auftragsbestätigung und sollen eine Servicegebühr über 129 Euro bezahlen. Die Verbraucherzentrale rät, die Gebühr nicht zu bezahlen und die unzulässigen Anrufe bei der Bundesnetzagentur zu melden.

„Der Ablauf ist immer ähnlich“, so Silke Lachenmaier, Juristin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Betroffenen werden am Telefon mit ihrem Namen angesprochen. Meist ist bekannt, dass im Haushalt eine pflegebedürftige Person lebt.“ Es folgt ein Gespräch über die Leistungen der Pflegeversicherung. Dann bietet die Firma an, die Haushalte dabei zu unterstützen, ihre Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen. Auch wenn das Angebot am Telefon abgelehnt wurde, folgt kurze Zeit später eine Auftragsbestätigung mit der Bitte, die Servicegebühr für den angeblichen Auftrag zu bezahlen. „Wer das Angebot am Telefon abgelehnt hat, hat keinen Vertrag abgeschlossen und muss auch nichts bezahlen“, so Lachenmaier. Sie rät Betroffenen rein vorsorglich, innerhalb von 14 Tagen von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Einen Musterbrief für den Widerruf bietet die Verbraucherzentrale an.

Kostenlose Informationen und Unterstützung

Kostenlose Beratung rund um das Thema Pflege und die Leistungen der Pflegeversicherung bieten die örtlichen Pflegestützpunkte. Es ist daher nicht notwendig, ein kostenpflichtiges Angebot in Anspruch zu nehmen. Pflegestützpunkte sind wohnortnahe Anlaufstellen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen beraten, unterstützen und bei der Organisation der Pflege behilflich sind. Pflegestützpunkte helfen und unterstützen auch dabei, Anträge bei der Pflegekasse zu stellen. Adressen der Pflegestützpunkte sind zu finden unter https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/?Z=0 (Link verläst die Seite der VZ)

Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit, Antragstellung und Leistungen der Pflegeversicherung sind auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/pflegegrad zu finden. Bei rechtlichen Fragen rund um das Thema Pflege hilft die Verbraucherzentrale durch kostenlose und unabhängige Beratung weiter.

Fragen rund um untergeschobene Verträge und Widerruf von Verträgen beantwortet die Verbraucherzentrale montags, mittwochs und donnerstags in einer telefonischen Erstberatung unter (06131) 28 48 120.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch

Logo Ministerium Arbeit, Soziales, Arbeit, Transformation und Digitalisierung

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.