Verbraucherzentrale warnt vor unerlaubter Telefonwerbung

Pressemitteilung vom
Die Firma Pflegeservice Smart stellt für angeblichen Auftrag eine Rechnung
Ein Brief mit einer Zahlungsaufforderung im text.
  • Die Verbraucherzentrale warnt vor unerlaubten Anrufen einer Firma namens Pflegeservice Smart mit Sitz in der Schweiz. Für einen angeblichen Auftrag stellt sie eine Servicegebühr von 129 Euro in Rechnung.
  • Die Verbraucherzentrale rät, nicht zu bezahlen und die Anrufe bei der Bundesnetzagentur (Link verlässt die Seite der VZ) zu melden.
  • Kostenlose Beratung und Unterstützung bieten die Pflegestützpunkte
Off

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor unerlaubten Anrufen der Firma Pflegeservice Smart. Die Firma bietet Haushalten mit pflegedürftigen Menschen Unterstützung dabei an, Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen. Selbst wenn das Angebot am Telefon abgelehnt wurde, erhalten die Betroffenen kurze Zeit später eine Auftragsbestätigung und sollen eine Servicegebühr über 129 Euro bezahlen. Die Verbraucherzentrale rät, die Gebühr nicht zu bezahlen und die unzulässigen Anrufe bei der Bundesnetzagentur zu melden.

„Der Ablauf ist immer ähnlich“, so Silke Lachenmaier, Juristin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Betroffenen werden am Telefon mit ihrem Namen angesprochen. Meist ist bekannt, dass im Haushalt eine pflegebedürftige Person lebt.“ Es folgt ein Gespräch über die Leistungen der Pflegeversicherung. Dann bietet die Firma an, die Haushalte dabei zu unterstützen, ihre Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen. Auch wenn das Angebot am Telefon abgelehnt wurde, folgt kurze Zeit später eine Auftragsbestätigung mit der Bitte, die Servicegebühr für den angeblichen Auftrag zu bezahlen. „Wer das Angebot am Telefon abgelehnt hat, hat keinen Vertrag abgeschlossen und muss auch nichts bezahlen“, so Lachenmaier. Sie rät Betroffenen rein vorsorglich, innerhalb von 14 Tagen von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Einen Musterbrief für den Widerruf bietet die Verbraucherzentrale an.

Kostenlose Informationen und Unterstützung

Kostenlose Beratung rund um das Thema Pflege und die Leistungen der Pflegeversicherung bieten die örtlichen Pflegestützpunkte. Es ist daher nicht notwendig, ein kostenpflichtiges Angebot in Anspruch zu nehmen. Pflegestützpunkte sind wohnortnahe Anlaufstellen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen beraten, unterstützen und bei der Organisation der Pflege behilflich sind. Pflegestützpunkte helfen und unterstützen auch dabei, Anträge bei der Pflegekasse zu stellen. Adressen der Pflegestützpunkte sind zu finden unter https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/?Z=0 (Link verläst die Seite der VZ)

Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit, Antragstellung und Leistungen der Pflegeversicherung sind auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/pflegegrad zu finden. Bei rechtlichen Fragen rund um das Thema Pflege hilft die Verbraucherzentrale durch kostenlose und unabhängige Beratung weiter.

Fragen rund um untergeschobene Verträge und Widerruf von Verträgen beantwortet die Verbraucherzentrale montags, mittwochs und donnerstags in einer telefonischen Erstberatung unter (06131) 28 48 120.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch

Logo Ministerium Arbeit, Soziales, Arbeit, Transformation und Digitalisierung

Ratgeber-Tipps

Neues Wohnen im Alter
Die meisten Menschen möchten möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben, und es gibt mittlerweile viele,…
Pflege zu Hause
Angehörige sind der größte Pflegedienst! Denn rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause gepflegt, Tendenz…
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.