Wieder Zuschüsse der KfW für altersgerechtes und barrierefreies Umbauen

Pressemitteilung vom
Seit dem 13. Juli können Zuschüsse wieder beantragt werden
Eine ältere Frau sitzt im Rollstuhl. Der Rollstuhl steht am Rand einer ruhigen Straße in einer Wohnsiedlung.
  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert wieder private Umbaumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren.
  • Zuschüsse können ab sofort beantragt werden.
  • Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen berät und bietet fachmännische Hilfe.
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Seit dem 13. Juli 2023 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Investitionszuschuss wieder Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnumfeld. „Auf diese Nachricht haben viele Menschen gewartet, die ihr Haus barrierefrei oder altersgerecht anpassen möchten“, so Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Für Einzelmaßnahmen, wie schwellenlose Hauseingänge, Rampen, Treppenlifte, bodengleiche Duschen mit Haltegriffen, Türverbreiterungen oder bestimmte altersgerechte Assistenzsysteme (AAL) und Smart-Home-Anwendungen gibt es einen Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit, maximal 2.500 Euro. Förderfähig sind alle Kosten, die mit der Durchführung der Maßnahmen entstehen. Nicht gefördert werden Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar und digitale Geräte der Unterhaltungselektronik, zum Beispiel Smartphone oder Tablet.

Eine Komplettmaßnahme, also die gesamte Optimierung der Wohneinheit zum Standard „Altersgerechtes Haus“, kann sogar mit 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und bis zu 6.250 Euro unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung, Ersterwerber:innen eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen und Mieter:innen. Der Bund stellt insgesamt 75 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können gestellt werden bis die Fördermittel aufgebraucht sind und müssen immer vor Maßnahmenbeginn bei der KfW eingereicht werden. „Interessierte sollten sich in jedem Fall fachmännisch und unabhängig beraten lassen, bevor sie Fördermittel beantragen“, empfiehlt Petra Ruß. „Fachleute für barriere­freies Wohnen erkennen am besten, wo überall Barrieren lauern. Sie haben das nötige Wissen und können sinn­volle Umbau­maßnahmen vorschlagen.“

Qualifizierte Architekt:innen der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bieten landesweit in 15 Beratungsstellen kostenfreie und firmenunabhängige Beratung an. Bei Bedarf kommen sie auch zu den Ratsuchenden nach Hause.

Eine Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung ist erforderlich unter der Telefonnummer (06131) 28 48 71 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per Mail.

Weitere Informationen finden Interessierteauf der Internetseite.

 

LBST

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Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen ist ein Projekt des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Träger ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Kooperationspartner die Architektenkammer.

Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

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