Essen, Trinken und Genießen geht auch preiswert

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale bietet praktische Tipps
Ein Supermarktkühlregal und im Vordergrund steht ein Einkaufswagen.
Off

Schon seit längerem steigen die Lebensmittelpreise und der Wocheneinkauf wird immer teurer.  Doch wie kann beim Essen und Trinken Geld gespart werden? Was gilt es bei der Einkaufsplanung zu beachten? Ist selbst kochen wirklich günstiger? Wie lässt sich bei der Zubereitung weniger Energie verbrauchen? Und ist dabei auch noch eine ausgewogene und vielseitige Ernährung möglich?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt die Ernährungsberaterin Caroline Brunnbauer von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem Web-Seminar. Praktische Tipps regen zum Geld sparen an und leckere aber auch preiswerte Rezeptideen laden zum Nachkochen ein. „Wer beim Einkauf Lebensmittel bewusst auswählt, sie richtig lagert und Reste kreativ verwertet, kann eine Menge Geld einsparen“, so die Ernährungsexpertin.

Das Web-Seminar findet statt am Dienstag, den 26. März 2024 um 18 Uhr und dauert ca. 90 Minuten.

Die Teilnahme ist kostenlos. Fragen werden im Live-Chat beantwortet. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden.

Um an den Web-Seminaren teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) im Rahmen der Kampagne

Logo RLP isst besser

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.