Werbung mit Fruchtsüße und Co. auf Kinderprodukten: Was steckt dahinter?

Pressemitteilung vom
Marktcheck zur Vermarktung von Kinderprodukten mit Süße-Werbebotschaften und dem Zuckergehalt
Frau mit Kind am Supermarktregal
  • 68 Kinderprodukte aus fünf Kategorien mit den Süße-Claims „ohne Zuckerzusatz“ oder „Süße nur aus Früchten“ wurden untersucht
  • Ein Fruchtriegel mit der Werbung „Süße nur aus Früchten“ hatte vergleichbare Zucker-konzentrationen wie ein Schokoriegel
  • Einige Ketchups „ohne Zuckerzusatz“ enthielt Zutaten wie Apfeldicksaft, die indirekt zum Süßen eingesetzt werden
Off

Kinderlebensmittel richten sich in ihrer Aufmachung unter anderem durch bunte Farbe und verspielte Abbildungen direkt an die Kleinen. Süße-bezogene Werbebotschaften auf Kinderlebensmitteln können Eltern suggerieren, dass es sich hierbei um eine gesündere Wahl handelt. Dies zeigt eine repräsentative Verbraucherumfrage der Georg-August-Universität Göttingen. Beispielsweise wurde bei einem Kinderprodukt mit dem Süße-Claim „mit Apfelsüße“ eine positivere Gesundheitsbewertung und ein geringerer Zuckergehalt vermutet als in einem vergleichbaren Produkt ohne Claim. 

Ein zu viel an freiem Zucker ist besonders bei Kindern schnell erreicht und begünstigt die Entstehung von Übergewicht, Diabetes, kardiovaskulären Erkrankungen sowie Karies.

In dem Marktcheck wurde überprüft, ob Eltern bei Produkten mit den Süße Claims „ohne Zuckerzusatz“ und „Süße nur aus Früchten“ von geringen Zuckermengen ausgehen können. Von 68 Kinderlebensmittel aus den Produktkategorien Quetschie, Riegel, Kekse, Fertigsoßen (Ketchup) und Frühstückscerealien, die die Süße-Claims „ohne Zuckerzusatz“ oder „Süße nur aus Früchten“ tragen, wurde der Zuckergehalt erfasst. 

Der Marktcheck hat gezeigt, dass Kinderlebensmittel mit Süße-Claims beträchtliche Zuckermengen enthalten können. Insbesondere Riegel mit dem Süße-Claim „Ohne Zuckerzusatz“ und „Süße nur aus Früchten“ sowie Kekse mit dem Süße-Claim „Ohne Zuckerzusatz“ wiesen hohe Zuckergehalte auf. Hier lagen die durchschnittlichen Zuckergehalte zwischen 18 und 37 Gramm Zucker pro 100 Gramm. 

Die höchsten Zuckergehalte wiesen Produkte mit dem Süße-Claim „Süße nur aus Früchten“ aus der Kategorie Riegel auf. Hierbei handelte es sich überwiegend um Frucht- oder Getreideriegel. Einige davon wiesen ähnlich hohe Zuckergehalte wie Schokoladenriegel auf. Damit liegt zwar rechtlich kein Verstoß vor, aber Verbraucher:innen wird durch Süße-Claims ein zuckerarmes Produkt suggeriert. 

Auch bei Ketchup und Fertigsoßen zeigte sich, dass einige Produkte mit dem Süße-Claim „ohne Zuckerzusatz“ mehr eine Süßigkeit als eine Würzsauce darstellen. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollte Ketchup, der sich in seiner Aufmachung an Kinder richtet, überhaupt keinen zugesetzten Zucker enthalten.

Zum aktuellen Zeitpunkt kann Eltern nicht empfohlen werden auf Süße-Claims wie „ohne Zuckerzusatz“ und „Süße nur aus Früchten“ zu achten, wenn sie für ihre Sprösslinge auf der Suche nach zuckerarmen Produkten sind. Verbraucher:innen, die Wert auf ein zuckerarmes Produkt legen, sollten daher einen Blick auf die Zutatenliste und die Nähwerttabelle werfen. Denn diese allein geben Aufschluss über die enthaltenen Zuckerarten und -mengen. Als Richtwert eignet sich hierbei der WHO-Grenzwert von maximal 12,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm. 

Weitere Ergebnisse sind im kompletten Marktcheck auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) im Rahmen der Landesinitiative

Logo RLP isst besser

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.