Fertigprodukte: Wie Wasser als Zutat die Qualität und den Preis beeinflusst

Pressemitteilung vom
Marktcheck zur Verwendung von Wasser als Zutat in Fertigprodukten
Eine Frau steht vor einem sehr großen Supermarktregal voller Fertigprodukte
  • Verbraucherzentrale untersucht Wassergehalt in hochverarbeiteten Lebensmitteln
  • Preise und Inhaltsstoffe von Fertigprodukten und selbsthergestellten Speisen wurden verglichen
  • Lebensmittel selbst herstellen überzeugt durch hochwertigere Zutaten und Preisersparnis 
Off

Fertigprodukte sind in der Regel schnell zubereitet, unkompliziert und lecker. Oft enthalten sie jedoch hohe Mengen an Fett, Zucker und Salz und sind zudem oft deutlich teurer als selbst zubereitete Speisen. Doch für welche Inhaltsstoffe bezahlen Verbraucher:innen bei diversen Fertigprodukten? Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale prüfte am Beispiel von fünf Produktkategorien, ob Trinkwasser in nennenswerten Mengen in hochverarbeiteten Produkten vorkommt. Zugleich wurde überprüft, ob neben Trinkwasser auch wasserbindende Zusatzstoffe eingesetzt wurden. Bei den 61 untersuchten Produkten aus den Kategorien Feinkostsalate, herzhafte Aufstriche, Salatsoßen sowie Desserts und Speiseeis, fiel besonders eine Produktkategorie auf: Salatsoßen. Sie enthielten in 91 Prozent der untersuchten Produkte Trinkwasser als Hauptzutat. In der Kategorie herzhafte Aufstriche war dies bei 45 Prozent der Produkte der Fall. In jeder untersuchten Produktkategorie waren Produkte mit Trinkwasser an den ersten drei Stellen im Zutatenverzeichnis zu finden. Da der Trinkwasseranteil nicht deklariert werden muss, kann nur anhand der Position im Zutatenverzeichnis auf den Wassergehalt geschlossen werden. Je weiter vorne eine Zutat im Zutatenverzeichnis aufgeführt ist, desto höher ist ihr Anteil im Produkt.

Für die verschiedenen Produktkategorien wurden ebenfalls Positivbeispiele, demnach Produkte ohne Trinkwasser als Zutat, gesucht. Auch hier waren die Salatsoßen auffällig, da für diese als einzige Produktkategorie kein Positivbeispiel in den Supermärkten zu finden war.

Ob die Zugabe von Trinkwasser bei komplexen Herstellungsprozessen technologisch notwendig ist oder es sich hierbei lediglich um einen günstigen Füllstoff handelt, muss im Einzelfall beurteilt werden.

„Allerdings handelt es sich hierbei um einen sehr kostengünstigen Rohstoff“ so Sophie Ickler, Fachbereichsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Für die Hersteller kann dies eine Gelegenheit darstellen um teure, wertgebende Lebensmittelzutaten einzusparen“ sagt die Ernährungsexpertin.

Der Vergleich von Handelsmarken mit Markenprodukten ergab, dass die oft ohnehin schon teureren Markenprodukte häufiger Trinkwasser in nennenswerten Mengen als Zutat enthielten.

Der Marktcheck beinhaltet darüber hinaus einen Preisvergleich zwischen ausgewählten Fertiglebensmitteln der genannten Produktkategorien und dem selbst hergestellten Pendant ohne Trinkwasser. In den meisten Fällen konnte durch die eigene Zubereitung der Lebensmittel aus hochwertigen Zutaten Geld gespart werden, besonders Milchreis war selbst hergestellt deutlich günstiger als das Fertigprodukt.

Der komplette Marktcheck ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) im Rahmen der Landesinitiative

Logo RLP isst besser

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.