Gentechnik – bald ohne Kennzeichnung im Supermarkt?

Pressemitteilung vom
EU diskutiert Lockerung der Regulierung von gentechnisch veränderten Organsimen (GVO)
Frau im Supermarkt, die ein Etikett einer Saftflasche studiert.
  • Die Lockerung der Gentechnikregeln soll den Weg für genetisch veränderte Pflanzen in der EU freimachen.
  • Eine Deregulierung der Gentechnik erschwert eine bewusste Ernährung.
  • Das Europäische Parlament und die EU-Regierungen müssen dem Gesetzesentwurf noch zustimmen.
Off

Die EU-Kommission diskutiert derzeit die Deregulierung der Gentechnik in Lebensmitteln. Ziel der Regeländerung ist es, durch die Entwicklung neuer Techniken verbesserte Pflanzensorten zu züchten, die klima- und schädlingsresistent sind und somit höhere Erträge gewährleisten. Gefördert werden soll die Erforschung der Techniken durch Lockerung der Gentechnikregeln für Lebensmittel.

Das könnte jedoch für Verbraucher weitreichende Folgen haben, da nicht nur die Risikoprüfung, sondern auch die Kennzeichnungspflicht für Gentechnik entfallen könnte. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass damit Verbraucher:innen die Wahl und die Möglichkeit genommen werden, bewusst zu entscheiden, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel zu sich nehmen möchten.

Die Verbraucherzentrale setzt sich für maximale Transparenz ein

„Die Gentechnik bietet Chancen, birgt aber auch Risiken. Wichtig sind Sicherheitsstandards und Kennzeichnungen, die die biologische Vielfalt bewahren und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelsicherheit ernst nehmen“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Verbraucher:innen sollten wissen, ob die Zutaten und die Endprodukte, die sie kaufen, neue GVO enthalten oder nicht. Verbraucher:innen haben ein Recht auf Klarheit und Wissen was drin ist“, ergänzt Simone Feiler, Leiterin PR und Kommunikation der Verbraucherzentrale.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.