Nachhaltiger Genuss: Verbraucherschutz auf der Grünen Woche in Berlin

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen präsentieren ihre Arbeit auf dem Messegelände
On

Zuletzt haben die Verbraucherzentralen irreführende Werbeclaims auf Lebensmitteln aufgedeckt. Auf der 88. Grüne Woche vom 19. bis 28. Januar 2024 in Berlin geben sie nun Tipps, wie Verbraucher:innen selbst aktiv werden können, um ihren Speiseplan nachhaltiger zu gestalten.

Gut informiert nachhaltig genießen

Am Messestand informiert die Verbraucherzentrale dazu, wie Verbraucher:innen selbst aktiv werden können, um ihren Speiseplan nachhaltiger zu gestalten. Denn jedes Produkt weist eine andere Treibhausbilanz auf. Dabei spielen sowohl die Art des Lebensmittels als auch deren Erzeugung und der Transport eine entscheidende Rolle. Am Beispiel eines Burgers erfahren Besucher:innen, wie sich dessen Klimabilanz bei der Zusammensetzung von Gerichten unterscheidet – je nachdem, welche Zutaten im Burger landen. Beim Klima-Quiz können Interessierte außerdem ihr Wissen zu nachhaltiger Ernährung testen.

Die Verbraucherzentralen sind speziell zum Thema „Unsere Ernährung für die Zukunft“ in Halle 23a als Teil der Sonderschau des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden.

Irreführende Werbung

Wie wichtig Verbraucherschutz im Zusammenhang mit Ernährung ist, zeigt auch eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentralen: Werbebegriffe wie „klimaneutral“ oder „CO2-reduziert“ sind trügerisch, denn sie sagen nichts darüber aus, ob ein Produkt besonders klimafreundlich hergestellt oder produziert wurde. Meist lassen sich diese klimabezogenen Angaben für Verbraucher:innen beim Einkauf mit den Angaben auf der Verpackung auch nicht nachvollziehen, wie ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen zu Klimawerbung auf Lebensmitteln zeigt. „Um irreführende Angaben mit Umweltaussagen zu vermeiden, braucht es einheitliche rechtliche Vorgaben und eine unabhängige Zertifizierung für die Verwendung“, sagt Sophie Röckert, Fachbereichsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Verbraucherschutz spielend erleben

Um nachhaltigen Konsum, nachhaltige Finanzen, Pflege und Vorsorge sowie um digitalen Selbstschutz geht es außerdem am Stand der Verbraucherzentralen in Halle 27, Stand 216 und 217. Die Verbraucherzentralen sind gemeinsam mit weiteren Verbraucherschutzorganisationen am Stand des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vertreten. Hier können die Besucher:innen verschiedene Verbraucherschutzthemen spielerisch erleben. Weitere Infos auf: https://www.gruenewoche.de/de/ueber-uns/themenwelten/ (Link verlässt Seite der Verbraucherzentrale)

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.