Genug Betrug: Reisebetrug: Falsche Ferienhäuser – echte Schäden

Pressemitteilung vom
Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps für einen sicheren und entspannten Urlaub
Eine Familie am Laptop. Daneben steht ein Reisekoffer.
Off

Die Sommerzeit naht, die Urlaubsplanung läuft auf Hochtouren. Doch Vorsicht: Immer wieder locken Betrüger mit verlockend günstigen Online-Angeboten für Ferienunterkünfte – doch oft existieren diese Unterkünfte gar nicht. Wer bucht und vorab bezahlt, steht bei Anreise vor einem Scherbenhaufen: kein Ferienhaus, kein Ansprechpartner – und kein Geld zurück.

Typische Merkmale betrügerischer Angebote:

  • Ungewöhnlich niedriger Mietpreis im Vergleich zu anderen Angeboten in der Region.
  • Unvollständiges oder gefälschtes Impressum auf der Buchungsseite (beispielsweise keine Nennung einer Steuernummer oder eines konkreten Firmensitzes).
  • Vorkasse per Überweisung oder Bargeldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram – diese lassen sich im Betrugsfall kaum rückverfolgen.
  • Kein persönlicher Kontakt möglich – Anfragen per Telefon bleiben unbeantwortet oder werden nur per E-Mail/Messenger abgewickelt.


So können Sie sich schützen:

  • Achten Sie auf vollständige Kontaktdaten, ein seriöses Impressum und eine sichere Internetverbindung (https).
  • Bezahlen Sie möglichst per Kreditkarte oder Lastschrift – so bestehen bessere Chancen auf Rückbuchung im Betrugsfall.
  • Prüfen Sie Bilder mit Hilfe der Rückwärtssuche im Internet – oft werden öffentlich zugängliche Bilder für Fake-Anzeigen genutzt.
  • Rufen Sie den Anbieter an – besteht keine Möglichkeit zur persönlichen Kommunikation, ist höchste Vorsicht geboten.

Im Verdachtsfall gilt:

  • Informieren Sie umgehend den Betreiber des Portals.
  • Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder mittels der Onlinewache (externer Link).
  • Bewahren Sie alle Kommunikationsverläufe, Buchungsbestätigungen und Zahlungsnachweise auf.

Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

VZ-RLP
 

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