- Reiseplanung in Corona-Zeiten ist eine Herausforderung. Wenn die gebuchte Reise ausfällt, ist es für Verbraucher schwer, ihre Rechte durchzusetzen.
- Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2021 informieren die Verbraucherzentralen darüber, worauf Verbraucher achten soll-ten, wenn sie während der Pandemie eine Reise buchen.
- Die Verbraucherzentralen informieren bundesweit in Online-Vorträgen zum Thema Reisen in der Pandemie.
Kurz vor der ersten Urlaubssaison sind Verbraucher in der Zwickmühle. Nach einem Jahr voller Einschränkungen ist die Reiselust groß, aber schlechte Erfahrungen und Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie machen die Entscheidung schwierig. In der Pandemie haben viele Reiseunternehmen beim Krisenmanagement versagt. Die Folge: Kunden mussten nach dem Ausfall ihrer gebuchten Reisen bis zu einem Jahr auf die Erstattung ihrer Vorauszahlungen warten. Etliche haben bis heute keine Rückzahlung erhalten. Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Reise- und Flugbranche strukturelle Mängel aufweist.
Rechtliche Lage ist undurchsichtig
„Die rechtliche Situation der Verbraucher gegenüber Reiseunternehmen ist kompliziert und in vielen Punkten ungeklärt. So sind Urlauber beispielsweise bei einer Pauschalreise besser abgesichert als bei einzeln gebuchten Flügen oder Übernachtungen", erläutert Julia Gerhards, Referentin Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ob Reisende in der Pandemie kostenfrei stornieren können, hängt von Details ab. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes spielen dabei eine Rolle, ebenso Tarifbedingungen von Fluggesellschaften oder der Unternehmenssitz des Vertragspartners. Bei der Planung und Buchung von Reisen in der Pandemie können sich Verbraucher gegen Verluste besser absichern, wenn sie Einzelheiten beachten.
Vorauszahlungen vermeiden
Wer spontan bucht und kurz vor Reisebeginn bezahlt, verringert das finanzielle Risiko. Wichtig dabei ist eine klare schriftliche Regelung für den Fall, dass die Reise durch Einschränkungen unmöglich oder stark erschwert wird – zum Beispiel bei einem Lockdown, bei Beherbergungsverboten oder Ausgangssperren am Reiseziel. Viele Betroffene hatten sich im vergangenen Jahr beschwert, weil Ferienhausanbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 100 Prozent des Mietpreises verlangten.
Pauschalreisen bieten mehr Sicherheit
Bei Pauschalreisen ist der Preis über eine Versicherung des Reiseveranstalters abgesichert. Dies muss das Unternehmen mit einem Sicherungsschein bei der Buchung nachweisen. Erst dann dürfen Veranstalter oder Reisebüros eine Anzahlung verlangen. Für Individualreisen gibt es diesen gesetzlichen Insolvenzschutz nicht. „Wer nur einen Flug buchen will, tut das am besten direkt bei der Airline und zahlt per Kreditkarte. Falls die Airline Insolvenz anmeldet, besteht so eine größere Chance auf Erstattung“, empfiehlt Gerhards. Voraussetzung ist, dass die Kreditkartengesellschaft ein Chargeback-Verfahren anbietet.
Wichtige Fragen vor der Buchung klären
Vor einer Reisebuchung sollten Urlauber wissen, wie die Situation am Urlaubsziel in der Pandemie aussieht. Ist das Reiseziel als Risikogebiet eingestuft, gelten Einschränkungen? Hilfreich bei der Vorbereitung sind die Reisehinweise und die App 'Sicher Reisen' des Auswärtigen Amtes (Link verlässt die Seite der VZ). Wichtig ist außerdem der Überblick, wann welche Vorauszahlungen fällig werden und welche Stornierungsmöglichkeiten im Vertrag festgehalten sind. Bei diesen wichtigen rechtlichen Fragen sollten sich Verbraucher nie auf mündliche Zusagen verlassen. Entscheidend ist, was im Vertrag steht.
Informationen für Verbraucher
Die Verbraucherzentralen haben auf ihrem Online-Portal umfassende Informationen und Tipps zu Reisen in der Pandemie zusammengestellt.
In kostenfreien Online-Vorträgen informieren die Verbraucherzentralen bundesweit über das Thema „Reisen in der Pandemie“. Die Referenten sprechen Risiken und Fallbeispiele an und geben Tipps für eine vorausschauende Reiseplanung. Verbraucherrechtsexpertin Julia Gerhards bietet diesen Vortrag am 19. März 2021 um 17 Uhr an. Alle Vortragstermine samt Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Anlässlich des Weltverbrauchertags bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz außerdem eine Telefonhotline rund um das Thema Reisen an. Unter der Rufnummer (06131) 28 48 222 beantworten die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale von Montag, 15. März 2021 bis Donnerstag, 18. März 2021 zwischen 16 und 18 Uhr Fragen zu Reisebuchungen, Reiseverträgen, Vorkasse, Stornierung und vielem mehr.
VZ-RLP