Vorkasse – Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Schutz beim Reisen

Pressemitteilung vom
Onlineveranstaltung der Verbraucherzentralen am 10. März 2021
Ein Strandkorb am Meer.
  • Vorkasse bei der Reisebuchung bedeutet ein großes finanzielles Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher
  • Bei einer Online-Veranstaltung diskutieren Experten Lösungswege.
  • Eine Anmeldung ist unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/vorkasse möglich.
Off

Flüge und Pauschalreisen müssen in der Regel vorab bezahlt werden. Das kann für Reisende ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten. Insolvenzen von Air Berlin oder Thomas Cook und corona¬bedingte Flugausfälle sorgen immer wieder für Frust bei Urlaubern.

Das Vorkassemodell ist bei Reiseanbietern und Fluggesellschaften sehr beliebt. Kaum eine Pauschalreise oder ein Flug kann ohne Vorauszahlung gebucht werden. Das Problem: Findet die Reise oder der Flug nicht statt, laufen Reisende ihrem Geld oft hinterher. „Pleiten von Fluggesellschaften oder zuletzt wegen der Coronapandemie ausgefallene Flüge haben zu einer stark erhöhten Beratungsnachfrage bei der Verbraucherzentrale geführt“, so Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Reisende erhielten zum Teil nur sehr verspätet oder gar keine Rückzahlung. Viele warten noch heute auf ihr Geld“.

Anlässlich des Weltverbrauchtags diskutieren die Verbraucherzentralen am 10. März 2021 in einer öffentlichen Online-Veranstaltung das Thema „Vorkasse – Verbraucher ohne Schutz beim Reisen“ mit Vertreterinnen und Vertretern von Verbraucherschutz, Wirtschaft und Recht.

Weitere Informationen, Programm, Anmeldung und Livestream der Veranstaltung unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/vorkasse

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.