Sicher - fahr ich Rad

Pressemitteilung vom
Polizei und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informieren über Fahrradsicherheit
Fahrrad angeschlossen an einen Fahrradständer.
Fahrrad

Mit der Kampagne „Sicher – Fahr ich Rad“ möchte die Polizei die Verkehrsteilnehmer sensibilisieren, um die Anzahl der Verkehrsunfälle im Bereich der Senioren zu reduzieren und die Unfallfolgen zu mindern. Die Verbraucherzentrale rät, teure Fahrräder zu versichern.

Off

Endlich ist der Frühling da. Die perfekte Gelegenheit für eine Fahrradtour durch die blühende Natur. Um die Infektionsgefahr durch das Corona-Virus gering zu halten, sollten Fahrten in der Gruppe gemieden und Sicherheitsabstände eingehalten werden. Um sicher am Ziel anzukommen, geben die Polizei und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tipps zum Thema Fahrradsicherheit.
 
Ob Fahrrad oder Pedelec - für jeden Zweck und jede Generation gibt es den passenden Drahtesel, um damit mobil zu sein. Doch gerade Seniorinnen und Senioren erleben zunehmend Veränderungen in ihrer Leistungsfähigkeit. Die Polizei Rheinland-Pfalz möchte mit der Kampagne „Sicher – Fahr ich Rad“ die Verkehrsteilnehmer sensibilisieren. Um die Anzahl der Verkehrsunfälle im Bereich der Senioren zu reduzieren und die Unfallfolgen zu mindern, weist die Polizei auf ein sicherheitsbewusstes Verkehrsverhalten, Rücksichtnahme, Verständnis und Respekt von und gegenüber Radfahrern hin.

Die Anzahl der Pedelecs steigt, denn sie sind eine interessante Alternative zum herkömmlichen Fahrrad. Für ältere Verkehrsteilnehmer bieten Pedelecs eine „neu gewonnene Mobilität“, da ein spezieller Elektromotor beim Treten unterstützt. Da Zweiradfahrer keinen Airbag und keine Knautschzone haben, gehören sie zu den „schwächeren“ Verkehrsteilnehmern.

Die Polizei Rheinland-Pfalz empfiehlt:

- Achten Sie auf ein verkehrssicheres Zweirad.
- Tragen Sie gut sichtbare Kleidung und achten Sie auf eine funktionstüchtige Beleuchtungseinrichtung.
- Tragen Sie einen geeigneten Helm, um Ihren Kopf vor schweren Verletzungen zu schützen.
- Fahren Sie vorausschauend, seien Sie stets bremsbereit und beachten Sie den toten Winkel beim Abbiegen von Fahrzeugen.
- Besprechen Sie mit Ihrem Arzt die Einnahme von Medikamenten, die die Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigen könnten.
- Schließen Sie Ihr Fahrrad stets mit einer geeigneten Fahrradsicherung an einem festen Gegenstand an – auch in Fahrradabstellräumen.
- Nur besonders massive Bügel- oder Panzerkabelschlösser sind tatsächlich geeignet.
- Um die Infektionsgefahr durch das Corona-Virus gering zu halten, meiden Sie Fahrten in der Gruppe.
- Halten Sie sich bei Pausen nicht in Personengruppen auf und halten Mindestabstände zu anderen ein.

Die Verbraucherzentrale rät, teure Räder zu versichern. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: In der Hausratversicherung kann das Rad auch gegen Diebstahl außerhalb der eigenen vier Wände abgesichert werden. Wer keine Hausratversicherung hat oder umfangreichere Leistungen möchte, fährt mit einer speziellen Fahrradversicherung besser.

Gute Spezialversicherungen bieten oft einen wesentlich umfassenderen Schutz, als die klassische Hausratversicherung. Bei diesen Policen sind auch einfacher Diebstahl, Vandalismus, Unfall- oder Elektronikschäden mit abgesichert. Diese Schäden sind wesentlich häufiger als etwa der Einbruchdiebstahl aus einem Fahrradkeller. Wem der Schutz durch die Hausratversicherung genügt, der sollte sich lediglich vergewissern, dass seine Police die entsprechenden Klauseln zum Fahrrad beinhaltet.


Weitere Informationen erhalten Sie auf www.polizei.rlp.de.
Informationen zur Fahrradversicherung bietet die Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/fahrrad-versicherungen

Wer „fit mit dem Fahrrad“ sein möchte, sollte an einem Fahrradtraining teilnehmen, die von verschiedenen Organisationen angeboten werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.