Bauen in herausfordernden Zeiten

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet qualifizierte Bauberatung an
halbfertiger Neubau

Rohbau eines Hauses

  • Die Verbraucherzentrale berät zu Bauleistungsbeschreibungen und zeigt Defizite auf
  • Verbraucher:innen sollten Bauverträge vor Vertragsabschluss prüfen lassen
     
Off

Die Lage in der Immobilienbranche bleibt herausfordernd: Hohe Baukosten, steigende Zinsen und ein Rückgang der Baugenehmigungen wirken sich spürbar auf den Wohnungsbau aus. Wer sich dennoch für ein Bauvorhaben entscheidet, übernimmt eine finanzielle Verantwortung – und sollte jeden Schritt gut durchdenken. Denn unklare Bauleistungsbeschreibungen oder rechtlich nachteilige Vertragsklauseln können später teuer werden. Die unabhängige Bauberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unterstützt dabei, finanzielle Risiken zu erkennen, Verträge fundiert zu prüfen und wichtige Entscheidungen auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.

Kosten im Griff: Bauleistungsbeschreibung auf dem Prüfstand

Die Bauleistungsbeschreibung spielt eine zentrale Rolle, um die Kosten und die Qualität eines Bauvorhabens realistisch einzuschätzen und Missverständnisse im späteren Ablauf zu vermeiden. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu eine umfassende Analyse an: Sie zeigt auf, welche Leistungen vertraglich zugesichert sind, welche möglicherweise fehlen und ob Sonderwünsche vollständig erfasst wurden. Auch mögliche Kostenrisiken werden transparent gemacht. Ratsuchende erhalten eine schriftliche Auswertung mit konkreten Empfehlungen zur Klärung oder Ergänzung der Bauleistungsbeschreibung. Das schafft Transparenz, sorgt für finanzielle Planungssicherheit und erleichtert die Kommunikation mit dem Bauunternehmen.

Rechtliche Prüfung gibt zusätzliche Sicherheit

Auch die Vertragsprüfung spielt eine wichtige Rolle. Unklare oder einseitige Klauseln können dazu führen, dass Bauwillige später unerwartete Zusatzkosten tragen müssen. Die Verbraucherzentrale bietet deshalb zusätzlich eine rechtliche Prüfung von Bauverträgen, um potenzielle Fallstricke frühzeitig zu erkennen.

„Wer sich heute für ein Bauvorhaben entscheidet, setzt auf Zukunft und schafft bleibende Werte. Besonders wichtig ist es, Bauverträge sorgfältig zu prüfen und auf transparente Leistungsbeschreibungen zu achten – so lassen sich spätere Überraschungen vermeiden,“ erklärt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Unsere Beratung hilft Bauwilligen, fundierte Entscheidungen zu treffen und teure Fehler zu vermeiden.“ Eine unabhängige und qualifizierte Beratung lohnt sich - für mehr Sicherheit in einer Zeit wirtschaftlicher Herausforderungen.

Hintergrund

Wer ein neues Haus baut, unterschreibt in der Regel einen Bauvertrag mit einem Anbieter oder als Käufer:in einen Bauträgervertrag. Wesentlicher Bestandteil dieser Verträge ist die Baubeschreibung, die die technischen Eigenschaften des Hauses möglichst detailliert aufführt. Seit vielen Jahren prüft die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Baubeschreibungen sowie Bau- und Bauträgerverträge. Dabei stoßen die Expertinnen und Experten regelmäßig auf gravierende Mängel zum Nachteil der Bauwilligen bzw. Käufer:innen. Aber auch bei anderen Fragen rund um das Thema Bauen und Umbauen bietet die Verbraucherzentrale ihr Expertenwissen in Form einer Baufachberatung an.

Bauberatung der Verbraucherzentrale

Die Bauberatung der Verbraucherzentrale unterstützt Ratsuchende, die eine Immobilie bauen, kaufen oder umbauen wollen. In der Beratung wird der Bauprozess nachvollziehbar und transparent gemacht. Die Berater:innen prüfen die Bau- und Leistungsbeschreibung mit allen zugehörigen Dokumenten, außerdem werden die vertraglichen Vereinbarungen genauer betrachtet.

Die umfassende Analyse zur Bauleistungsbeschreibung kostet 300 Euro. Die Bauvertragsprüfung, bei der Notarverträge, Werkverträge, Bauträgerverträge und Architektenverträge durch den Honoraranwalt geprüft werden, wird für 270 Euro angeboten. Termine für eine Beratung können unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 600, per Mail an bauen@vz-rlp.de oder online vereinbart werden.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.