Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz ist neues Mitglied der Verbraucherzentrale

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale begrüßt den VdK als 21. Verbandsmitglied
Händeschütteln.
Off

Wir sagen „Herzlich willkommen“ und freuen uns auf ein gutes Zusammenwirken! Insgesamt zählt die Verbraucherzentrale dann 21 fachkompetente Verbände als Mitglieder – eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Vertretung der Interessen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.

Netzwerken und keine Zeit verlieren

„Mit dem Engagement und der Zielstrebigkeit des Sozialverbands VdK wird unser Fundament und unsere sozialpolitische Durchsetzungsfähigkeit im sozialen Bereich gestärkt“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

„Wir wollen und brauchen in Zukunft noch viel mehr Verbraucherschutz, mit dem VdK haben wir ein weiteres starkes Mitglied gewonnen“, ergänzt Günter Knell, Vorsitzender des Verwaltungsrats, der als Bindeglied zwischen der Mitgliederversammlung und dem Vorstand fungiert.

Für VdK-Landesverbandsvorsitzenden Willi Jäger ist die Mitgliedschaft ein starkes gesellschaftliches Signal: „Verbraucherzentrale und Sozialverband VdK kämpfen für besseren Patientenschutz. Nun gehen wir einen weiteren, wichtigen Schritt in der gemeinsamen Zusammenarbeit.“

Der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V. ist mit über 225.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung, chronisch Kranken, Sozialversicherten und Rentnerinnen und Rentnern in Rheinland-Pfalz. Seine Ziele sind die berufliche und gesellschaftliche Integration sowie die soziale Sicherheit seiner Mitglieder. Der Sozialverband VdK ist parteipolitisch und konfessionell neutral und finanziert sich über Mitgliedsbeiträge.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.