SWR-Intendant für 2. Amtszeit bestätigt

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale gratuliert SWR-Intendant Prof. Dr. Kai Gniffke zur Wiederwahl
Eine Frau an einem Laptop. Auf dem Bildschirm ist ein Mann zu sehen, der gerade etwas erklärt.
Off

Der Rundfunk- und Verwaltungsrat des Südwestrundfunks hat vergangenen Freitag den amtierenden SWR Intendanten Prof. Dr. Kai Gniffke für eine weitere Amtszeit im Amt bestätigt. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gratuliert Kai Gniffke zu seiner Wiederwahl.

„Die Verbraucherzentrale sieht im SWR einen starken Partner und Multiplikator, der dazu beiträgt, dass Verbraucher:innen aktuelle und verlässliche Informationen erhalten,“ so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale. Zudem beziehe der SWR kompetent Stellung zu aktuellen Themen und sensibilisiere die Zuschauer:innen für verbraucherpolitische Fragen und Probleme.

„Wir freuen uns auf die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit, denn der SWR gibt dem Verbraucherschutz viel Raum“, erläutert Simone Feiler, Fachbereichsleiterin PR und Kommunikation der Verbraucherzentrale. „Der SWR erreicht mit seinen Formaten viele unterschiedliche Zielgruppen, die alle von Verbraucherthemen für ihre persönlichen Sicherheit profitieren. Unsere Expert:innen sind dabei kompetente Ansprechpartner.“

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.