Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum Europatag:

Pressemitteilung vom
Verbraucherpolitik in der EU
Off

Zum Europatag am 9. Mai erinnert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz an die wichtige Rolle der Europäischen Union (EU) für den Verbraucherschutz. Die aktuelle EU-Verbraucheragenda (2020–2025) steht unter dem Motto „Digital, grün, gerecht“ und legt zentrale Grundlagen für einen fairen Verbraucherschutz in Europa. Ab 2025 soll eine neue Agenda folgen – mit weiteren Impulsen, etwa durch den geplanten Digital Fairness Act.

Die kommende EU-Verbraucheragenda wird mutmaßlich nachfolgende Schwerpunkte beinhalten:

  • Verbesserung der digitalen Transparenz: Sensibilisierung für die Erhebung, die Nutzung und den Schutz personenbezogener Daten;
  • Nachhaltigkeit: weitere Einschränkung des irreführenden grünen Marketings;
  • KI-Governance: Schaffung eines ethischen Rahmens für Künstliche Intelligenz (KI) im Verbraucherschutz;
  • Regulierung des Online-Handels: Schwerpunkt auf der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Beteiligten und dem Schutz der Verbraucherinteressen.

„Mehr Klarheit und Transparenz in der digitalen Welt sind wichtig, damit Verbraucherinnen und Verbraucher gut informiert Entscheidungen treffen können. Strengere Vorschriften gegen Greenwashing tragen dazu bei, das Vertrauen in nachhaltige Produkte zu stärken und dafür zu sorgen, dass Unternehmen ihre Versprechen bestmöglich einhalten“, erklärt Verbraucherschutzministerin Katharina Binz. „Ein klarer ethischer Rahmen für Künstliche Intelligenz und faire Regeln für den Online-Handel sind notwendig, um die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und ihnen in der immer komplexer werdenden digitalen Welt Orientierung zu bieten.“

„Ob bei Online-Manipulation durch Dark Patterns, Influencer-Werbung, KI oder beim Zugang zu transparenten Informationen und nachhaltigen Produkten – viele Verbraucherrechte basieren auf EU-Regelungen“, sagt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Gerade in einer digital vernetzten Welt ist ein starker europaweiter Verbraucherschutz unerlässlich.“

Ein Beispiel für starke europäische Verbraucherrechte ist z.B. die EU-Verbandsklagerichtlinie, auf deren Grundlage seit Oktober 2023 in Deutschland Sammelklagen (Abhilfeklagen) möglich sind. Verbraucherzentralen können bei Massenschäden nun direkt Entschädigungen einklagen – ein großer Schritt für kollektive Verbraucherrechte.

Anders als bei der bisherigen Musterfeststellungsklage können mit der Abhilfeklage gleichartige Ansprüche direkt durchgesetzt werden – effizient, verbindlich und ohne Einzelklagen. Das entlastet Gerichte und erhöht den Druck auf Unternehmen, Verbraucherrechte zu beachten.

Voraussetzung: Mindestens 50 Betroffene und eine qualifizierte Organisation wie die Verbraucherzentralen. Der Klage können sich Verbraucher:innen kostenfrei, einfach und risikoarm über das Verbandsklageregister anschließen – bis drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung.

Ein aktuelles Beispiel: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Sammelklage gegen Vodafone, weil das Unternehmen 2023 einseitig Preise für Festnetz-Internet erhöht hat. Ziel ist es, den betroffenen Kund:innen die zu viel gezahlten Beträge zu erstatten. Eine Anmeldung ist beim Bundesamt für Justiz (externer Link) möglich.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite: www.sammelklagen.de.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.