Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum Europatag:

Pressemitteilung vom
Verbraucherpolitik in der EU
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Zum Europatag am 9. Mai erinnert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz an die wichtige Rolle der Europäischen Union (EU) für den Verbraucherschutz. Die aktuelle EU-Verbraucheragenda (2020–2025) steht unter dem Motto „Digital, grün, gerecht“ und legt zentrale Grundlagen für einen fairen Verbraucherschutz in Europa. Ab 2025 soll eine neue Agenda folgen – mit weiteren Impulsen, etwa durch den geplanten Digital Fairness Act.

Die kommende EU-Verbraucheragenda wird mutmaßlich nachfolgende Schwerpunkte beinhalten:

  • Verbesserung der digitalen Transparenz: Sensibilisierung für die Erhebung, die Nutzung und den Schutz personenbezogener Daten;
  • Nachhaltigkeit: weitere Einschränkung des irreführenden grünen Marketings;
  • KI-Governance: Schaffung eines ethischen Rahmens für Künstliche Intelligenz (KI) im Verbraucherschutz;
  • Regulierung des Online-Handels: Schwerpunkt auf der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Beteiligten und dem Schutz der Verbraucherinteressen.

„Mehr Klarheit und Transparenz in der digitalen Welt sind wichtig, damit Verbraucherinnen und Verbraucher gut informiert Entscheidungen treffen können. Strengere Vorschriften gegen Greenwashing tragen dazu bei, das Vertrauen in nachhaltige Produkte zu stärken und dafür zu sorgen, dass Unternehmen ihre Versprechen bestmöglich einhalten“, erklärt Verbraucherschutzministerin Katharina Binz. „Ein klarer ethischer Rahmen für Künstliche Intelligenz und faire Regeln für den Online-Handel sind notwendig, um die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und ihnen in der immer komplexer werdenden digitalen Welt Orientierung zu bieten.“

„Ob bei Online-Manipulation durch Dark Patterns, Influencer-Werbung, KI oder beim Zugang zu transparenten Informationen und nachhaltigen Produkten – viele Verbraucherrechte basieren auf EU-Regelungen“, sagt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Gerade in einer digital vernetzten Welt ist ein starker europaweiter Verbraucherschutz unerlässlich.“

Ein Beispiel für starke europäische Verbraucherrechte ist z.B. die EU-Verbandsklagerichtlinie, auf deren Grundlage seit Oktober 2023 in Deutschland Sammelklagen (Abhilfeklagen) möglich sind. Verbraucherzentralen können bei Massenschäden nun direkt Entschädigungen einklagen – ein großer Schritt für kollektive Verbraucherrechte.

Anders als bei der bisherigen Musterfeststellungsklage können mit der Abhilfeklage gleichartige Ansprüche direkt durchgesetzt werden – effizient, verbindlich und ohne Einzelklagen. Das entlastet Gerichte und erhöht den Druck auf Unternehmen, Verbraucherrechte zu beachten.

Voraussetzung: Mindestens 50 Betroffene und eine qualifizierte Organisation wie die Verbraucherzentralen. Der Klage können sich Verbraucher:innen kostenfrei, einfach und risikoarm über das Verbandsklageregister anschließen – bis drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung.

Ein aktuelles Beispiel: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Sammelklage gegen Vodafone, weil das Unternehmen 2023 einseitig Preise für Festnetz-Internet erhöht hat. Ziel ist es, den betroffenen Kund:innen die zu viel gezahlten Beträge zu erstatten. Eine Anmeldung ist beim Bundesamt für Justiz (externer Link) möglich.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite: www.sammelklagen.de.

VZ-RLP

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