Aufruf der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz:

Pressemitteilung vom
Abzocke mit der Liebe – Fallsuche zu Love- und Romance Scaming
Symbolbild
Off

Liebe Verbraucherinnen und Verbraucher,

sind Sie bereits Opfer des sogenannten Love- oder auch Romance Scamings, also des Liebesbetrug geworden oder wurden Sie von Täter:innen kontaktiert? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Aktuell sucht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Betroffene dieser betrügerischen Masche.

Typischerweise nehmen Täter:innen über digitale Kanäle wie Netzwerke oder Messenger-Dienste Kontakt auf und bauen über längere Zeit manipulativ eine vermeintliche Vertrauensbeziehung auf, bei der sogar Liebe vorgetäuscht wird. Das Ziel der Täter:innen ist es, das Opfer zu einer Geldüberweisung zu bewegen, um danach mit dem Geld zu verschwinden. Da die überwiesenen Beträge meist nicht zurückgefordert werden können, ist es umso wichtiger, sich präventiv zu schützen, um nicht in diese Falle zu tappen.

Weitere Informationen und Tipps zum Schutz vor Liebesbetrug finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/love-scamming-so-schuetzen-sie-sich-vor-liebesbetrug-93503

Wenn Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder unsicher sind, ob ein entsprechender Fall bei Ihnen vorliegt, melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen Ihnen, Ihren Fall zu bewerten und wie Sie sich zukünftig schützen können. Außerdem hilft Ihr Beitrag, andere Verbraucher:innen vor Love-Scaming zu bewahren. Bitte senden Sie, wenn möglich, auch die Original-Kommunikation mit den Täter:innen an: VA-Love-Scaming@vz-rlp.de.

Ihre Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.