„Sicher gegen Abzocke“ – Kriminelle Maschen von Betrügern

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale informiert
Ein MAnn sitzt mit einem Laptop und seiner Kreditkarte an einem Tisch und lächelt in die Kamera.
Off

 Betrüger scheuen sich auch in Krisenzeiten nicht, den Menschen mit kriminellen Machenschaften das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ob unerlaubte Telefonanrufe, dubiose Inkassoschreiben, angebliche Verifizierungsaufforderungen für die Energiepauschale per E-Mail oder Fake-Shops mit scheinbar günstigen Angeboten – die Liste der aktuellen Abzock-Methoden ist lang. Gerade in Zeiten hoher Verbraucherpreise und knapper Haushaltskassen ist es umso wichtiger, informiert und wachsam zu sein.

In einem Web-Seminar informiert die Verbraucherzentrale über ak-tuelle Maschen von Kriminellen und wie man sich vor Abzocke schützen kann. Wer wissen will, wie man fragwürdige Gewinnankündigungen und unseriöse Mahnungen von unbekannten Inkassobüros entlarven kann oder woran man einen Fake-Shop erkennt, ist in diesem Web-Seminar genau richtig. Das Web-Seminar findet am

Dienstag, den 27. Juni 2023, um 10 Uhr statt und dauert circa 45 Minuten.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich auf der Interentseite anmelden.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.