Über "Klartext Nahrungsergänzung"

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Das Themenfeld "Nahrungsergänzungsmittel" kennt viele Akteure. Die Verbraucherzentralen sind vor allem anbieterunabhängig. Hier erfahren Sie, was wir genau im Bereich Nahrungsergänzungsmittel machen und was wir in den letzten Jahren schon geschafft haben.
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Die Verbraucherzentralen liefern mit den Internetseiten "Klartext-Nahrungsergaenzung.de" Verbraucher:innen und Multiplikator:innen eine unabhängige, interaktive Informationsplattform mit dem Ziel, mehr Transparenz sowie Risikobewusstsein für Nahrungsergänzungsmittel zu schaffen und die Marktsituation zu verbessern.

Was wir tun

  • Wir informieren über Wirksamkeit und Sicherheit, Kennzeichnung und Werbung sowie über Vertriebswege von Nahrungsergänzungsmitteln. Dabei basieren Informationen zu Wirksamkeit und Sicherheit auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen (Evidenz), nicht auf Erfahrungsberichten. Dabei nennen wir unsere Quellen und das Datum der letzten Überarbeitung.
  • Wir veröffentlichen Verbraucherwarnungen zu Nahrungsergänzungsmitteln und informieren über problematische Produkte.
  • Wir schaffen aktive Verbraucherbeteiligung durch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
  • Wir beobachten den Markt, decken Missstände auf und zeigen Lücken in der Gesetzgebung und Kontrolle auf.
  • Wir setzen uns gegenüber Politik und Gesetzgeber für strengere rechtliche Rahmenbedingungen für Herstellung, Handel und Kontrolle bei Nahrungsergänzungsmitteln zum Schutz der Verbraucher:innen ein.  
  • Wir geben Tipps, wie sich der Bedarf an Nährstoffen über herkömmliche Lebensmittel decken lässt und wann eine gezielte Ergänzung Sinn macht.


Das Projekt "Klartext-Nahrungsergaenzung.de" ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Projekts zur Information der Verbraucher:innen entstanden.

Unsere Positionen finden Sie hier.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.