Lunch & Learn: Elektroschrott – Zu wertvoll für die Tonne

Stand:
Ein Web-Seminar der Verbraucherzentrale am Mittwoch, 18. Juni um 12:30 Uhr
Ein Mann hält eine Plastikkiste in den Händen, die mit Elektro-Schrott gefüllt ist.
  • Ressourcen schützen fängt zu Hause an 
  • Aktuelle Regelungen zu Entsorgung und Reparaturen
  • Verbraucherzentrale gibt Tipps für nachhaltigeren Umgang mit Elektrogeräten
Off

Immer das neueste Smartphone oder die Alexa im Badezimmer – solche Wünsche haben wir alle und oft erfüllen wir sie uns, da es schnell und in der Regel kostengünstig ist. Doch Hand aufs Herz: In welchen Schubladen sammeln sich nicht ungenutzte digitale Geräte? Viele dieser Geräte sind zu gut für die Tonne und können wiederverwendet oder ihre Rohstoffe recycelt werden.

In einer digitalen Mittagspause beleuchtet Ruth Preywisch, Expertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, das Thema Elektroschrott. Sie informiert über den aktuellen Rechtsstand zur Entsorgung und Reparatur von Elektrogeräten und gibt konkrete Tipps für einen nachhaltigeren Umgang mit diesen Geräten.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich hier (externer Link) anmelden.

Für die Teilnahme werden ein bevorzugt ein Tablet oder Computer bzw. Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser sollte Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

VZ-RLP

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.