Unterrichtsmaterial: Recht auf Reparierbarkeit

Stand:
Unterrichtsmaterial zum Thema Elektroschrott reduzieren und Recht auf Reparierbarkeit Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 9.
Mann repariert eine Festplatte.
Off

Das Unterrichtsmaterial vermittelt über Sachinformationen Kenntnisse zum Zusammenhang von Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit sowie Informationen zum Recht auf Reparierbarkeit. Durch praktische Reparaturprojektvorschläge wird die Handlungsfähigkeit der Schüler:innen unterstützt und gefördert und ein Bezug zwischen dem Theorieteil und dem Alltag der Schüler:innen hergestellt.

Zielgruppe: Jugendliche ab Klasse 9, alle Schulformen

Ziele des Unterrichtsmaterials

  • Zusammenhang zwischen Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit herstellen
  • Sensibilität für Abfall- und Recycling-Probleme erhöhen
  • Kennenlernen der Ökodesign-Richtline, des EVPG und des Rechts auf Reparierbarkeit
  • Bereitschaft dafür wecken, Reparierbarkeit zukünftig als ein gewichtiges Auswahlkriterium bei der Entscheidung für neue Produkte zu berücksichtigen.
  • Handlungsfähigkeit aufzeigen: (selbst) reparieren statt wegwerfen
  • Handwerkliche / technische Fähigkeiten stärken

 

Fächer: Erdkunde, Sozialkunde, Physik, Werken, Deutsch
Geeignet für: Projektwoche oder fächerübergreifende Projektarbeit
Bearbeitungsdauer: Theorieteil ca. 4 Doppelstunden, Praxisteil ca. 4 Doppelstunden

Download Unterrichtsmaterial Recht auf Reparierbarkeit

Learning Snack: Was tun mit alten Smartphones?

https://www.learningsnacks.de/share/245990/ (Link verlässt die Seite der VZ)

  • Warum sind Smartphones Sondermüll?
  • Wie entsorge ich alte Smartphones richtig?
  • Was könnte ich tun, wenn ich ein Smartphone nicht mehr nutzen, aber auch nicht einfach entsorgen möchte?  

 
Mit dem Learning-Snack können sich Schüler:innen selbständig Wissen aneignen. Sie erfahren, warum alte Smartphones ein Problem sind und was man mit ihnen tun könnte, wenn man sie nicht einfach entsorgen möchte. Sachinformationen, kurze Wissenstests und Umfragen wechseln sich ab und machen das Lernangebt kurzweilig.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.