Unterrichtsmaterial: Recht auf Reparierbarkeit

Stand:
Unterrichtsmaterial zum Thema Elektroschrott reduzieren und Recht auf Reparierbarkeit Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 9.
Mann repariert eine Festplatte.
Off

Das Unterrichtsmaterial vermittelt über Sachinformationen Kenntnisse zum Zusammenhang von Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit sowie Informationen zum Recht auf Reparierbarkeit. Durch praktische Reparaturprojektvorschläge wird die Handlungsfähigkeit der Schüler:innen unterstützt und gefördert und ein Bezug zwischen dem Theorieteil und dem Alltag der Schüler:innen hergestellt.

Zielgruppe: Jugendliche ab Klasse 9, alle Schulformen

Ziele des Unterrichtsmaterials

  • Zusammenhang zwischen Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit herstellen
  • Sensibilität für Abfall- und Recycling-Probleme erhöhen
  • Kennenlernen der Ökodesign-Richtline, des EVPG und des Rechts auf Reparierbarkeit
  • Bereitschaft dafür wecken, Reparierbarkeit zukünftig als ein gewichtiges Auswahlkriterium bei der Entscheidung für neue Produkte zu berücksichtigen.
  • Handlungsfähigkeit aufzeigen: (selbst) reparieren statt wegwerfen
  • Handwerkliche / technische Fähigkeiten stärken

 

Fächer: Erdkunde, Sozialkunde, Physik, Werken, Deutsch
Geeignet für: Projektwoche oder fächerübergreifende Projektarbeit
Bearbeitungsdauer: Theorieteil ca. 4 Doppelstunden, Praxisteil ca. 4 Doppelstunden

Download Unterrichtsmaterial Recht auf Reparierbarkeit

Learning Snack: Was tun mit alten Smartphones?

https://www.learningsnacks.de/share/245990/ (Link verlässt die Seite der VZ)

  • Warum sind Smartphones Sondermüll?
  • Wie entsorge ich alte Smartphones richtig?
  • Was könnte ich tun, wenn ich ein Smartphone nicht mehr nutzen, aber auch nicht einfach entsorgen möchte?  

 
Mit dem Learning-Snack können sich Schüler:innen selbständig Wissen aneignen. Sie erfahren, warum alte Smartphones ein Problem sind und was man mit ihnen tun könnte, wenn man sie nicht einfach entsorgen möchte. Sachinformationen, kurze Wissenstests und Umfragen wechseln sich ab und machen das Lernangebt kurzweilig.

VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

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Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.