Beratung mit Sprachmittler per Video

Stand:
Mit diesem digitalen Angebot kann die Verbraucherzentrale bei der Beratung von Migranten und Geflüchteten eine Übersetzerin oder einen Übersetzer zur Beratung hinzuziehen. Sprachbarrieren können so digital überwunden werden.
Übersetzungen mittels Video-Chat
Off

Dieses Angebot richtet sich an Migrantinnen und Migranten sowie an Geflüchtete, die sich an die Verbraucherzentrale wenden, weil sie beispielsweise auf eine Abzockmasche im Internet hereingefallen sind, ein Problem mit ihrem Mobilfunkanbieter haben oder ihre Energiekostenabrechnung nicht verstehen.

Mit Hilfe von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer, der in der Beratung per Video hinzugeschaltet wird, können Sprachprobleme sowie Verständigungsschwierigkeiten vermindert werden.  Die Kooperation mit drei Dolmetscherpools ermöglicht es der Verbraucherzentrale, schnell und unkompliziert auf rund 20 Sprachen sowie unterschiedliche Dialekte. wie z.B. Mandarin und Maghrebinisch, zurückzugreifen.

Eine Terminvereinbarung für eine persönliche Beratung ist möglich über das Servicetelefon der Verbraucherzentrale unter (06131)28 48 0, online oder per Mail an info@vz-rlp.de

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.