Ich brauche dringend Unterstützung

Stand:
In der momentanen Krise sind besonders Menschen betroffen, die bereits wenig Geld zur Verfügung haben. Wir unterstützen Sie.
On

Es gibt verschiedene Einrichtungen, an die Sie sich wenden können. Wir haben einige für Sie zusammengestellt.

Die Verbraucherzentrale

Wir beraten Sie zu verschiedenen Themen. Sie können sich an unsere telefonische Erstberatung wenden.

Digitales und Verbraucherrecht (z.B. Probleme mit der Handyrechnung)
(06131) 28 48 120 Rechtliche Erstberatung; Mo, Mi, Do 10 - 16 Uhr

Beratung zum Verbraucherinsolvenzverfahren
(06131) 28 48 125;  Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 9 bis 13 Uhr

Energie
0800 60 75 700 Beratung zu Energiekosten; Mo – Do 10 – 16 Uhr
0800 60 75 700 Beratung zu Energieversorgung und Energierecht; Mo, Di, Do 10 – 13 Uhr

Allgemeine Rufnummer
(06131) 28 48 0

Die Caritas

Die Diakonie

Der Paritätische

Weitere Organisationen

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.