Projekt: Förderung der Gemeinwesenarbeit

Stand:
Verbraucherschutz für alle Menschen in Ludwigshafen
Symbolbild
Off

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. startete 2023 mit dem Projekt „Orte des Zusammenhalts“ mit einer Erstlaufzeit von zwei Jahren. Ziel des Projektes ist die Unterstützung der Menschen bei einer positiven Entwicklung in Stadteilen oder Quartieren wie zum Beispiel Ludwigshafen-West, in denen sich Menschen mit sozialen Problemlagen konzentrieren. Durch Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit sollen gesellschaftliche Teilhabe gestärkt, Selbsthilfe, bürgerschaftliches Engagement und Vernetzung gefördert und Entwicklungsperspektiven für die Bewohner:innen verbessert werden. 

So entstand in diesem Projekt u.a. das Verbraucherbildungsangebot für Schulen unter dem Motto „Erwachsen werden“. Ein Mitmachparcours mit vier unterschiedlichen Komponenten aus Verbraucherrechten und Energie-Fragen aus dem Alltag. Außerdem war dieses Projekt Akteur bei den Pavillons im Quartier, des Sommertags-Umzugs und der Winter-Verbrennung, der Nachbarschafts- und Familienfeste uvm.

Gemeinsam mit der Protestantischen Jona Kirchengemeinde Ludwigshafen und dem Diakonischen Werk der Pfalz als „ansprechbar@matthäus“ wurden zahlreiche Angebote und Veranstaltungen geplant und durchgeführt, bspw. der Filmzirkel im Quartier oder das Bobby-Car-Kino.

Gefördert durch

Logo Ministerium Arbeit, Soziales, Arbeit, Transformation und Digitalisierung

regentonne aus Holz, umgeben von blumen und Büschen

Regenwasser nutzen fürs Klima

Ein Webseminar der Verbraucherzentrale am Donnerstag, 12. Juni um 18:00 Uhr
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.