Projekt: Gemeinsam durch die Krise

Stand:
Stärkung der Resilienz von Verbraucher:innen durch Verbesserung der Information, Beratung und Verbraucherbildungsangebote der Verbraucherzentrale
Ein Zettel, an dem links ein Stück abgerissen ist. Auf dem abgerissen Stück steht un und auf dem Rest möglich.
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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hat 2024 das Resilienzprojekt in vermindertem Umfang fortführen können. Im Jahr 2023 wurde das Projekt mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Resilienz von Verbraucher:innen angesichts zunehmender wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen zu stärken. Verbraucher:innen sollten in die Lage versetzt werden, kompetent und selbstbewusst auf die vielfältigen Herausforderungen der Krisensituation zu reagieren. Dies umfasste u.a. die Bereitstellung von verlässlichen Informationen über die für das Projekt konzipierte Landingpage. Gleichzeitig wurde durch die gezielte Ausweitung der Verbraucherbildungs- und Beratungsangebote ein wichtiger Beitrag zur Krisenbewältigung und Resilienzförderung geleistet. 

Durch die Verstärkung der telefonischen Erreichbarkeit konnten 4.989 Anfragen über das Servicetelefon bearbeitet werden. 226 Ratsuchende wurde an andere geeignete Stellen verwiesen, weil ihr Anliegen nicht vom Beratungsangebot der Verbraucherzentrale umfasst war.

Durch die zusätzliche Kapazität in der Erstberatungs-Hotline für Digitales und Verbraucherrecht konnten 563 ratsuchende Verbraucher:innen zu digitalen und verbraucherrechtlichen Themen rechtlich beraten werden. Durch die zusätzliche Kapazität in der Erstberatungs-Hotline für Geld und Finanzen konnten 296 ratsuchende Verbraucher:innen zu allgemeinen Fragen bei Bankgeschäften rechtlich beraten werden.

Darüber hinaus konnten Verbraucher:innen an 17 Veranstaltungen mit Inhalten aus diesem Projekt informiert werden. 
 

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.