Projekt: Verbraucherinformationen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern

Stand:
Verbraucherschutz in Schulen und Kindergärten
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Seit 2008 informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Schülerinnen und Schüler in Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie Eltern von Kita-Kindern zu aktuellen Fragen der Mediennutzung und sensibilisiert sie für Probleme und Kostenfallen. Seit 2023 werden auch Workshops zu Nachhaltigkeitsthemen veranstaltet. 

Im Jahr 2024 konnten 176 Workshops mit 7146 Teilnehmerinnen und Teilnehmern realisiert werden, dazu wurden Selbstlerneinheiten produziert, die von den Lehrkräften im Nachgang zu den Workshops mit den Klassen selbständig durchgeführt werden können. Außerdem wurde in Kooperation mit der Initiative Klicksafe e.V. ein Kartenspiel für Gruppen zu den Themenbereichen Online-Shopping, Cybercrime, Apps, Games und Social Media entwickelt. Das Projekt wird im Jahr 2025 fortgesetzt an den Schuljahresrhythmus angepasst, um eine bessere Planbarkeit mit den Schulen zu gewährleisten.


 

 


 

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.