Schriftliche Beratung

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berät Sie auch per Mail zu wichtigen Fragen und Problemen

Sie können sich von uns auch per E-Mail zu wichtigen Fragen und Problemen beraten lassen. So funktioniert's: 

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Geben Sie bitte zunächst die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein. Wenn Sie nicht aus Rheinland-Pfalz sind, werden Sie zur Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes weitergeleitet.

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Beachten Sie, dass wir nur Verbraucher (keine Gewerbetreibenden und Selbständige in Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit beraten. Ebenso wenig beraten wir bei Rechtsfragen zwischen Privatpersonen (z. B. bei Internetauktionen).

Teilen Sie uns Ihre Frage mit.

Bis zu drei Unterlagen zu Ihrer Frage können Sie direkt mitsenden. Umfangreichere Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit senden Sie uns bitte in Kopie auf dem Postweg an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 41 07 in 55031 Mainz.

Wählen Sie Ihre Zahlungsweise (Rechnung, Bankeinzug).

Sie erhalten direkt eine Eingangsbestätigung und am nächsten Werktag eine Auftragsbestätigung.

Wir beantworten Ihre Anfrage so schnell wie möglich.

Kosten für die E-Mail Beratung

Für eine schriftliche Fach- und Rechtsberatung berechnen wir in der Regel einen Preis von 30 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Schicken Sie mit einer E-Mail Fragen zu verschiedenen Themen, gilt der Preis pro Frage. Erfordert die Bearbeitung Ihrer Anfrage einen erheblichen Zeitaufwand, kann der Preis höher liegen. Darüber werden Sie vorab informiert, sodass Sie die Möglichkeit zum Rücktritt haben. Die Beratung zu den Themen Lebensmittel und Ernährung, zum Energie sparen sowie zur Pflege sind kostenlos.

Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung.

Hinweise zu E-Mail-Anfragen

Bitte beachten Sie unsere Bedingungen zur Bearbeitung von E-Mail-Anfragen und unsere Widerrufsbelehrung.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.
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DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.