Schriftliche Beratung

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berät Sie auch per Mail zu wichtigen Fragen und Problemen

Sie können sich von uns auch per E-Mail zu wichtigen Fragen und Problemen beraten lassen. So funktioniert's: 

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So gehen Sie als neuer Nutzer vor

Geben Sie bitte zunächst die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein. Wenn Sie nicht aus Rheinland-Pfalz sind, werden Sie zur Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes weitergeleitet.

Wählen Sie Ihr Thema aus.

Beachten Sie, dass wir nur Verbraucher (keine Gewerbetreibenden und Selbständige in Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit beraten. Ebenso wenig beraten wir bei Rechtsfragen zwischen Privatpersonen (z. B. bei Internetauktionen).

Teilen Sie uns Ihre Frage mit.

Bis zu drei Unterlagen zu Ihrer Frage können Sie direkt mitsenden. Umfangreichere Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit senden Sie uns bitte in Kopie auf dem Postweg an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 41 07 in 55031 Mainz.

Wählen Sie Ihre Zahlungsweise (Rechnung, Bankeinzug).

Sie erhalten direkt eine Eingangsbestätigung und am nächsten Werktag eine Auftragsbestätigung.

Wir beantworten Ihre Anfrage so schnell wie möglich.

Kosten für die E-Mail Beratung

Für eine schriftliche Fach- und Rechtsberatung berechnen wir in der Regel einen Preis von 30 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Schicken Sie mit einer E-Mail Fragen zu verschiedenen Themen, gilt der Preis pro Frage. Erfordert die Bearbeitung Ihrer Anfrage einen erheblichen Zeitaufwand, kann der Preis höher liegen. Darüber werden Sie vorab informiert, sodass Sie die Möglichkeit zum Rücktritt haben. Die Beratung zu den Themen Lebensmittel und Ernährung, zum Energie sparen sowie zur Pflege sind kostenlos.

Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung.

Hinweise zu E-Mail-Anfragen

Bitte beachten Sie unsere Bedingungen zur Bearbeitung von E-Mail-Anfragen und unsere Widerrufsbelehrung.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.