Unser Parlamentarischer Abend 2022

Stand:
Die Verbraucherzentrale im Gespräch mit der Politik.
Ein Wald und im Vordergrund der Titel einer Veranstaltung: Irreführende Werbung, Greenwashing und mangelnde Transparenz - Blicken Verbraucher:innen noch durch?

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz richtete am 12. Juli 2022 ihren zweiten Parlamentarischen Abend aus. Im Restaurant des Landtags Rheinland-Pfalz stellte die Verbraucherzentrale den rund 50 Gästen aus Politik und Ministerien ihre Arbeit vor. Einen Schwerpunkt legte sie dabei auf Greenwashing und irreführende Angebote.

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Unter dem Motto „Irreführende Werbung, Greenwashing und mangelnde Transparenz – Blicken Verbraucher:innen noch durch?“ informierte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bei ihrem zweiten Parlamentarischen Abend über allerlei Fallstricke und falsche Werbeversprechen.


Im Interview mit Moderator Markus Appelmann stellten Vorstand Ulrike von der Lühe sowie Jenny Häußer und Ruth Preywisch vor, was die Politik aus Sicht der Verbraucherzentrale tun muss, um Greenwashing und Irreführung zu unterbinden:

 

Vier Personen auf einer Bühne im Gespräch.

Interview „Nachhaltig konsumieren und leben – Was muss die Politik tun, um dies zu ermöglichen?“

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In einer Slam-Poetry-Performance unter dem Titel "Verbraucherschutz - ein Perspektivwechsel" fasste Dr. Markus Becherer (zweifacher rheinland-pfälzischer Landesmeister im Poetry Slam) wortgewandt und humorvoll den oft verwirrenden Alltag von Verbraucher:innen zusammen.


Hier finden Sie einige Bildergalerien zu unserem Parlamentarischen Abend 2022.

Die Gäste tauschten sich angeregt mit unseren Kolleginnen und Kollgen über die Arbeit der Verbraucherzentrale aus.


Die Verbraucherzentrale stellte ihre Fachbereiche in einer kleinen, aber bunt gestalteten Ausstellung vor. Schwerpunkte waren auch hier Greenwashing, irreführende Werbung oder intransparente Märkte.


An unserem Stand "Verbraucherschutz ist wichtig, weil..." konnten die Gäste den Satz vervollständigen. Hier finden Sie eine kleine Auswahl.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

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Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

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