Wir suchen Sie! Jurist/ Fachberater Digitales & Verbraucherrecht (m/w/d)

Stand:
Für unsere Beratungsstelle in Mainz suchen wir eine:n Jurist/ Fachberater Digitales & Verbraucherrecht (m/w/d) in Teilzeit
Menschengruppe in einen Büro
Off

Für die Beratungsstelle Mainz suchen wir ab sofort einen Jurist bzw. Fachberater Digitales und Verbraucherrecht (m/w/d) in Teilzeit (50%, mit derzeit 19,5 Wochenstunden). Die Stelle ist zunächst bis zum 30.06.2026 befristet mit der Option auf Verlängerung.
 

Arbeitsschwerpunkte:

  • Beratung von Verbraucher:innen (persönlich, telefonisch, per Videochat) mit dem Themenschwerpunkt Verbraucherrecht in unserer Hauptgeschäftsstelle in Mainz
  • Außergerichtliche Rechtsbesorgung – Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber Anbietern
  • Organisation und Durchführung von Gruppenberatungen, Vorträgen, Seminaren für Verbraucher:innen, Kinder und Jugendliche, Multiplikatoren
  • Wahrnehmung und Vertretung von Verbraucherinteressen vor Ort, u.a. durch Kontaktpflege und Netzwerkarbeit bei zum Beispiel Vereinen, Bildungseinrichtungen, caritativen Organisationen, Behörden
     

Das bringen Sie mit:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrechts oder eine andere geeignete Fachrichtung - Mindestvoraussetzung 1. Juristisches Staatsexamen, FH-Abschluss oder Bachelor)
  • gute Kenntnisse im Kauf-, Werkvertrags- und Reiserecht, außerdem im Medien- und Telekommunikationsrecht
  • Erfahrung in der Durchführung von Vorträgen und anderen Informationsveranstaltungen
  • gute EDV-Kenntnisse (MS Office)
  • Sie sind neugierig und brennen dafür, Ratsuchende zu unterstützen

Sie verfügen zudem über:

  • Erfahrungen in der praxisorientierten Vermittlung von juristischem Wissen
  • eine selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • sehr gute Kommunikations- und Organisationsfähigkeiten
  • die Bereitschaft, sich in neue Themen einzuarbeiten  
  • Belastbarkeit und zeitliche Flexibilität

Das bieten wir Ihnen:

  • einen interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz in einer gesellschaftlich hoch anerkannten Organisation im Herzen von Mainz
  • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einer teamorientierten Arbeitsatmosphäre
  • gute Vereinbarung von Familie und Beruf
  • die Möglichkeit des mobilen Arbeitens (bis zu 2 Arbeitstage)
  • sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
  • Vergütung der Stelle nach TV-L bis zu EG 10 (TV-L)
  • eine Jahressonderzahlung
  • eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung (6,1% AG-Zuschuss)
  • 30 Urlaubstage

Ihr neuer Arbeitgeber:

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist die wichtigste Interessenvertretung der rheinland-pfälzischen Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie informiert und berät Menschen in ganz Rheinland-Pfalz. Auf politischer Ebene setzt sie sich für Verbraucherbelange ein und setzt geltende Verbraucherrechte im Rahmen ihrer Verbandsklagebefugnisse durch.

In der Verbraucherzentrale legen wir großen Wert auf Vielfalt und heißen daher alle qualifizierten Bewerbungen herzlich willkommen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Die Verbraucherzentrale RLP möchte den Anteil von Menschen mit Behinderung im Unternehmen erhöhen. Daher freuen wir uns über entsprechende Bewerbungen.

Organisatorisches:

Wenn Sie Lust haben, ein Teil des Teams der Verbraucherzentrale zu werden, schicken Sie uns Ihre Bewerbung (per Mail max. 5 MB, und wenn möglich, als PDF-Datei) bis zum 20.06.2025 an:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz, z. Hd. Jennifer Vanessa Kaiser an an bewerbung@vz-rlp.de

Bitte beachten Sie folgende Information: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.