Sicher gegen Abzocke

Stand:
Ein Web-Seminar der Verbraucherzentrale am Mittwoch, 4. Juni um 12:00 Uhr
Ein MAnn sitzt mit einem Laptop und seiner Kreditkarte an einem Tisch und lächelt in die Kamera.
Off

Betrüger versuchen auf vielfältige Weise, Menschen mit kriminellen Machenschaften das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ob Fake-Shops mit günstigen Brennholzangeboten, angebliche Verifizierungsaufforderungen für die Energiepauschale per E-Mail, unerlaubte Telefonanrufe oder dubiose Inkassoschreiben – die Liste der aktuellen Abzock-Methoden ist lang. Gerade in Zeiten steigender Preise und zunehmend knapper Haushaltskassen ist es umso wichtiger, informiert und wachsam zu sein.

In einem Web-Seminar informiert Tamina Barth von der Verbraucherzentrale über die aktuellen Maschen und wie man sich vor Abzocke schützen kann. Wer wissen will, wie man fragwürdige Gewinnankündigungen und Mahnungen von unbekannten Inkassobüros entlarven kann oder woran man einen Fake-Shop erkennt, ist in diesem Web-Seminar genau richtig. Es findet am Mittwoch, den 4. Juni 2025 um 12:00 Uhr statt.

Das Seminar dauert circa 30 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Hier können Sie sich anmelden. Für die Teilnahme benötigen Sie einen Computer oder Laptop mit Internetzugang und einen Lautsprecher. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser bitte Firefox oder Google Chrome verwenden.

VZ RLP

 

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.