Der Internet-Vertrag

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Informationen zu einem Vertrag im Internet in Leichter Sprache
Das Europäische Logo Einfache Sprache neben einem Laptop und einem symbolischen Internet-Vertrag vor dem Bildschirm.

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen gut verstehen.
Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.

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Mehr Informationen zum Internet-Vertrag finden Sie auch in Standardsprache.
Klicken Sie dafür diesen Link an: So kommt ein Vertrag im Internet zustande


Wann entsteht ein Internet-Vertrag?

Manchmal ist es so:
Sie möchten im Internet etwas kaufen.Zeichnung eines Computers.

Dann machen Sie mit dem Verkäufer einen Vertrag über Ihren Einkauf im Internet.


Was muss der Verkäufer machen?

  • Der Verkäufer muss Sie über den Vertrag vor dem Einkauf informieren.
    Also bevor Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben.
  • Sie müssen den Vertrag leicht auf der Internet-Seite finden.
  • Der Verkäufer muss den Inhalt von dem Vertrag so schreiben,
    dass Sie den Text gut verstehen können.
  • Es muss einen gut erkennbaren Bestell-Knopf geben.

Auf dem Bestell-Knopf steht oft das Wort kaufen drauf.

  • Nachdem Sie etwas gekauft haben,

muss Ihnen der Verkäufer eine Mail schicken.
In der Mail steht:
Sie haben eine bestimmte Sache gekauft.


Was muss in dem Internet-Vertrag stehen?

Kurz bevor Sie Ihre Sachen an der Internet-Kasse bezahlen,
muss der Verkäufer Ihnen noch folgende Dinge mitteilen:Zeichnung eines Vertrags

  • Genaue Angaben zu den Sachen, die Sie gekauft haben.
  • Den gesamten Preis von den gekauften Sachen.

Zusammen mit den Steuern und den Kosten für den Versand.

  • Wie lange der Vertrag dauert.
  • Wie Sie den Vertrag kündigen können.

Denn manchmal verlängern sich Verträge automatisch.
Oder es gibt eine vorgeschriebene Zeit,
wie lange der Vertrag mindestens dauern muss.


Wenn Sie auf der Internet-Seite in dem Warenkorb-Bereich sind, muss dort stehen:

  • Diesen Vertrag gibt es in diesen verschiedenen Sprachen.
  • Es gibt Einschränkungen bei der Lieferung.

Zum Beispiel:
Diese Sachen werden nur in bestimmte Länder geliefert.


Wie muss der Bestell-Knopf aussehen?

Der Verkäufer muss dem Käufer bestimmte Informationen mitteilen.
Zum Beispiel:Zeichnung eines Gesetzbuches.
Dass eine Sache etwas kostet.
Das steht im Gesetz.

Deshalb muss es einen Bestell-Knopf geben.
Dieser Bestell-Knopf heißt manchmal auch Button.
Das spricht man so aus: Bat-en.

Auf dem Bestell-Knopf muss man lesen können:

  • Kaufen

oderZeichnung einer Hand mit Geld.

  • Zahlungspflichtig bestellen

oder

  • ein anderer Satz.

In dem Satz muss deutlich werden:
Ich kaufe beim Klicken diese Sache.


Wann bin ich nicht verpflichtet meine bestellten Sachen zu bezahlen?

Sie müssen die Rechnung nicht bezahlen, wenn:    

  • Der Verkäufer Ihnen etwas berechnen will,
    was Sie nicht bestellt haben.Zeichnung einer Frau, die abwehrend die Hand nach vorne streckt.
  • Das Häkchen für die Bestellung schon vorher eingestellt war.


Nur wenn Sie eine Sache oder Dienstleistung wirklich selbst ausgewählt haben,
kommt es zu einem Vertrag.
Dann muss Ihnen der Verkäufer eine E-Mail schicken.
In der E-Mail steht:
      Ja, ich habe Ihre Bestellung erhalten.

Der Vertrag mit dem Verkäufer ist aber erst gültig,
wenn der Verkäufer die Sachen versendet hat.

Alle Informationen zu dem Thema Internet-Vertrag finden Sie auf den Internet-Seiten in den
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die Abkürzung ist: AGBZeichnung einer Frau, die warnend den Finger hebt und von einem roten Dreieck umrundet ist.und ist

In den AGB steht zum Beispiel:

  • Welche Schritte führen zu einem Vertrag.
  • Wie kann ich eine Eingabe rückgängig machen.

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text können Sie hier lesen: So kommt ein Vertrag im Internet zustande
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Dann können Sie hier anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: (06131) 28 48 0
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: info@vz-rlp.de

Das Kompetenz-Zentrum Leichte SpracheZeichnung eines Logos
hat den Text im Jahr 2022 in Leichte Sprache übersetzt.
Dudweilerstraße 72
66 111 Saarbrücken
0 681 93 62 15 05
www.leicht-sprechen.de

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Die Prüflese-Gruppe von der reha gmbh in Saarbrücken hat den Text geprüft.

Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:Logo Leichte Sprache
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

 

Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Verkäufer.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.

Eine Zeichnung verschiedener Menschen.

Informationen in Leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

Vertragsunterzeichnung auf einem Monitor

Wann kommt im Internet ein Vertrag zustande?

Der Text in Standard-Sprache ist hier zu finden

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