Verbraucherzentrale digital: online-Angebote für den Verbraucherschutz

Stand:
Die Verbraucherzentrale bietet verschiedenen digitale Angebote für mehr Verbraucherschutz an.
Die Verbraucherzentrale erweiteret ihr digitales Angebot.
Off

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird zunehmend digitaler: neben der Homepage gibt es weitere digitale Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir wollen uns noch besser nach den Bedürfnissen der Ratsuchenden richten.

Termine online buchen

Unabhängig von Öffnungszeiten können Verbraucherinnen und Verbraucher einen persönlichen Beratungstermin online vereinbaren.

Videochat mit Übersetzerinnen und Übersetzer

Mit diesem digitalen Angebot können Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete in einem Video-Chat eine Übersetzerin oder Übersetzer bei der Beratung hinzuziehen. Sprachbarrieren können so digital überwunden werden.

Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Webinare

Die Verbraucherzentrale hat ihr digitales Angebot erweitert: Einige Vorträge und Seminare werden online angeboten. Diese Online-Angebote zu Verbraucherschutzthemen können von jedem Winkel von Rheinland-Pfalz aus bequem genutzt werden.

Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.